Anfrage - 21/SVV/0135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung von Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität.hrende Verkehrsexpert*innen empfehlen für urbane Gebiete weitgehend ein Limit von 30 km/h.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Welche Straßen in Potsdam erfüllen die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Tempo-30-Zone (Wohn- oder Gewerbegebiet, keine Vorfahrtsstraßen oder übergeordnete Straßen), sind aber bisher nicht als solche ausgewiesen?


 

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