Beschlussvorlage - 20/SVV/1374

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2021.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           den Festsetzungen

a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2021 Kreditaufnahmen i. H. v. 25.991.300  (Vorjahr: 28.045.100 ) vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 59.657.000  (Vorjahr: 49.041.000 ) erforderlich. Gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Die Eckdaten und Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2021 sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) ausführlich dargestellt.

 

Im Zentrum der Tätigkeit des KIS steht neben der Bewirtschaftung der Liegenschaften des KIS und des Finanzvermögens der LHP die Umsetzung des anspruchsvollen Investitionsplans.

 

Der Wirtschaftsplan des KIS sieht Investitionen in den Jahren 2021 bis 2024 i. H. v. ca. 354 Mio. € vor. Der überwiegende Teil der Investitionen (ca. 245 Mio. €) betrifft die Potsdamer Bildungsinfrastruktur. Die Mittel werden vor allem für den Neubau und die Erweiterung von Schulkapazitäten sowie für Kitas und Schulsportstätten verwendet.

 

Ein Schwerpunkt bildet der zügige Ausbau der Datennetze in den Schulen im Rahmen des „DigitalPakts Schulen“ des Bundes und der Länder. Im Wirtschaftsplan 2021 wurden die bisher vorgesehenen Fördermittel durch Eigenmittel des KIS aufgestockt. Insgesamt werden durch den Eigenbetrieb somit im Zeitraum 2020-2024 im Rahmen des „DigitalPakts Schulen“ Investitionen i. H. v. 5,8 Mio. € geleistet. Damit leistet der Eigenbetrieb die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der Landeshauptstadt zur Digitalisierung an den Schulen.

 

Der Investitionsplan 2021 entspricht im Wesentlichen der Mittelfristplanung der Vorjahre. Soweit erforderlich wurden hierbei bisherige Planansätze zeitlich und wertmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der bisher geplanten Projekte. Neu in den Wirtschaftsplan aufgenommen wurden die Projekte:

 

-          Förderschule am Standort Waldstadt-Süd (Neubau ab 2021)

-          Interims-Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee (Neubau ab 2021)

-          Kita am Standort Heinrich-Mann-Allee (Neubau ab 2021)

 

Die bisher im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätze zur Sanierung des Rathauses mit Städtebaufördermitteln und Zuschüssen der Landeshauptstadt sowie für Neugestaltung des Verwaltungscampus in der Friedrich-Ebert-Str. / Hegelallee wurden im bisherigen Umfang fortgeschrieben und sehen für den Zeitraum 2021-2024 Investitionen i. H. v. 93,2 Mio € vor. Nach Verabschiedung des Konzepts für eine langfristige Neugestaltung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur der LHP werden im Rahmen der kommenden Wirtschaftspläne Anpassungen vorgenommen. Um den dringenden kurzfristigen Bedarf an Verwaltungs­arbeitsplätzen zu decken sieht der Wirtschaftsplan die Aufwendungen für die bekannten externen Anmietungen sowie brandschutztechnische Verbesserungen der Häuser 1 und 2 auf dem Verwaltungscampus vor.

 

Zur Umsetzung des geplanten Investitionsvolumens sind für das Wirtschaftsjahr 2021 Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich durchgeleiteter Fördermittel, i. H. v. 22,0 Mio. €, Eigenmittel des KIS i. H. v. 2,4 Mio. € und Kreditmittel i. H. v. 26,0 Mio. eingeplant. Die Kreditmittel stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. Da insbesondere bei langlaufenden Projekten der Investitionsplan nur einen zeitlich begrenzten Ausschnitt zeigen kann, ist zur besseren Transparenz der Beschlussvorlage eine separate Projektübersicht beigefügt, aus der die Gesamtkosten der einzelnen Projekte ersichtlich werden.

 

Aus den Ansätzen im Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 für Mieten und Betriebskosten sowie für Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt ergeben sich keine zusätzlichen, über den beschlossenen Ansätzen in der Haushaltssatzung 2020/2021 der Landeshauptstadt hinausgehende Aufwendungen. Auf Grund von zeitlichen Verschiebungen bei der Fertigstellung von Projekten fallen die Zahlungen für Mieten und Betriebskosten geringer aus, als in der aktuellen Haushaltssatzung vorgesehen.

 

 

Anlage

Entwurf des Wirtschaftsplans des KIS 2021

Projektübersicht

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

r die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2021

2022

2023

2024

767.824

750.693

720.108

705.596

 


 

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Anlagen

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