Beschlussvorlage - 01/SVV/0428
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.1.61.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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21.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.06.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Beschlussvorschlag
Die
vorliegende Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes ist Grundlage
künftiger Entscheidungen zu Entwicklungen der Verkehrsinfrastruktur und
weiteren Maßnahmen mit Einfluß auf die Mobilität innerhalb der Stadt.
Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach Maßgabe der Verfügbarkeit eigener
Haushaltsmittel sowie Zuwendungen des Landes oder Dritter unter Beachtung der
formulierten Prioritäten vorzubereiten und umzusetzen.
Erläuterung
Der VEP ,
integriert in die gesamte Stadtentwicklungsplanung, soll den Handlungsrahmen
für die kommenden 15 Jahre bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend
den Erfordernissen und Zielen auf dem Sektor der Verkehrsentwicklungsplanung
abgeben. Dazu wurde der bisherige Plan überarbeitet und entsprechend den
geplanten strukturellen Veränderungen fortgeschrieben.
Für diese
umfassenden Aufgaben, die für die einzelnen Verkehrssektoren wie ÖPNV, MIV,
Radverkehr usw. maßgebend sind, wird ein umfangreiches
Umsetzungsinstrumentarium innerhalb eines Realisierungsszenarios angeboten, das
sowohl Maßnahmen preispolitischer, ordnungsrechtlicher,
verkehrsorganisatorischer und bewusstseinsbildender Art als auch
Infrastrukturmaßnahmen umfasst. Letztere sind am kostenintensivsten, die
erstgenannten sollen jedoch zunehmend die baulichen Maßnahmen ergänzen, wirksam
machen bzw. diese soweit möglich substituieren.
Gesteuert
und begleitet wurde dieser Prozess durch einen Lenkungsausschuss aus Vertretern
der Stadtverordnetenfraktionen, Verbände und der Verwaltung (Land Brandenburg,
Stadt Potsdam, Landkreis Potsdam-Mittelmark und Regionale Planungsstelle
Havelland-Fläming). In vier Beratungsfolgen ergänzt durch zwei personell
weitergefasste Arbeitstreffen (Workshops) wurde von der Zielformulierung,
angeknüpft an den 1995 beschlossenenen Verkehrsentwicklungsplan, bis zur
Gestaltung des Umsetzungsszenarios und der Erarbeitung der Beschlussfassung
einn im Prinzip einvernehmliches Ergebnis erzielt. Mit der Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung soll das vorliegende Material als
Handlungsrahmen zur Lenkung aller Durchführungsplanungen und Maßnahmen in den
genannten Feldern der Verkehrsentwicklungsplanung dienen.
Dabei
muss insbesondere im investiven Bereich der Katalog der Maßnahmen unter dem
Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln stehen, sowohl seitens der
Stadt wie auch seitens des Landes als Hauptfördergeber für
Verkehrsbaumaßnahmen. So ist auch in der abschließenden Würdigung der
Arbeitsergebnisse durch das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr eine noch nicht ausreichend gesehene Prioritätensetzung, untersetzt
durch fundierte Finanzierungsmöglichkeiten, benannt worden. Zwar wurde für die
letzte Beschlussfassung die veranschlagte Kostensumme bis 2015 von knapp 600
Mio DEM auf ca. 435 Mio DEM reduziert, indem alle erkennbaren nicht
haushaltsseitigen Aufwändungen (Privatinvestition, Einsatz des Ablösefonds)
herausgenommen wurden ; insgesamt ist aber als erster Arbeitsschritt nach der
Beschlussfassung eine Prioritätensetzung der Vorhaben unter Einbeziehung der
Erhaltungs-und Instandsetzungskosten notwendig.
Nach den
Erfahrungen der vorliegenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes
sollte auch die weitere Umsetzung durch ein übergreifendes Gremium (ähnlich dem
Lenkungsausschuss) begleitet werden, um die ggf. erforderlichen Einschränkungen
bzw. Streckungen bei investiven Maßnahmen zu diskutieren, die zielbezogene
Wirksamkeit der empfohlenen Maßnahmen zu beobachten und zu kontrollieren sowie
im zeitlichen Überblick zu überprüfen, inwieweit sich ein Nachsteuerungsbedarf
ergibt.