Antrag - 21/SVV/0141
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS) am 11.09.2019 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/-innen (Drucksachen-Nr. 19/SVV/0859) werden abberufen.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der KUBUS folgende zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
über die Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen (1 Sitz)
nach Einigung* mit der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen
über die Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Sigrid Müller (1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
über die Fraktion SPD Herr David Kolesnyk
über die Fraktion DIE Frau Katharina Rösler
*Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Erläuterung
Begründung:
Sachverhalt
Der Stadtverordnetenversammlung liegt die Drucksache 20/SVV/1186 „KUBUS gGmbH - Kauf von Geschäftsanteilen und Änderung des Gesellschaftsvertrages“, voraussichtlich in ihrer Sitzung am 27.01.2020 zur Entscheidung vor.
Mit Beschluss über den Kauf der Geschäftsanteile des Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (FJS) und den entsprechend angepassten Gesellschaftsvertag hält die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nun mehr 100% der Geschäftsanteile der Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH (KUBUS). Da der Minderheitsgesellschafter FJS bisher einen Sitz im Aufsichtsrat der KUBUS innehatte, ist nach Ausscheiden des Minderheitsgesellschafters und Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Drucksache 20/SVV/1186) nunmehr auch eine Anpassung der Aufsichtsratszusammensetzung vorzunehmen.
Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages sieht folgende Besetzung des Aufsichtsrates vor:
Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern:
a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm/ihr zu betrauender Beschäftigter/zu betrauende Beschäftigte der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/Vorsitzende des Aufsichtsrates,
b) zwei Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,
c) ein Aufsichtsratsmitglied, das von den Versammlungen der Nutzer der Einrichtungen der KUBUS entsandt wird.
Die Besetzung der gemäß § 8 Abs. 1 b) der Neufassung des Gesellschaftsvertrages von der Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden zwei Mitglieder erfolgt entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf i.V.m. § 97 Abs. 1 BbgKVerf nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der Fraktionen (Hare-Niemeyer-Verfahren) mit Stand vom 09.12.2020 wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den Fraktionen
SPD = 2 x 11/54 = 0,407 1 Sitz
Bündnis 90/ Die Grünen = 2 x 10/54 = 0,370 1 Sitz oder
DIE LINKE = 2 x 10/54 = 0,370 1 Sitz
Rechtliche Grundlage der Wahl und Beschlussfassung über die zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der KUBUS.
Gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 6 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde im Aufsichtsrat.
§ 8 des Gesellschaftsvertrages der KUBUS regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Über die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der KUBUS zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder und Nachrücker entscheidet die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss.
Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:
DS 08/SVV/0061 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
DS 11/SVV/1001 Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten- versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)
DS 12/SVV/0278 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam
DS 13/SVV/0830 Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)
festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.