Antrag - 20/SVV/1173

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Einrichten von Rechtsabbiegen an roten Ampeln mittels eines Grünpfeilschildes in der Landeshauptstadt Potsdam umzusetzen. Dies geschieht unter der Maßgabe, dass die entsprechende Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung die Einsatzkriterien für dieses Verkehrszeichen definieren. Über entsprechende Ergebnisse berichtet der Oberbürgermeister 03/2020 in der Stadtverordnetenversammlung.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Jahr 2020 wurde das Zeichen 721 mit der Bedeutung „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Das Schild entbindet, analog zum Grünpfeil, nicht von der Pflicht, bei Rot zunächst anzuhalten. Eine Behinderung oder Gefährdung des Fußnger- und Fahrzeugverkehrs muss ausgeschlossen werden. Eine Einführung des Zeichens an ausgewählten Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam kann zur Stärkung des immissionsfreien Individualverkehres beitragen. 
 

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