Antrag - 21/SVV/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Verwaltungsgebühr für die Gaststättenaußenplätze (Geb. Nr. 263 der Anl. Zu §1 GebOs) zu erlassen. Die bereits getätigten Zahlungen sind den Gastronomen zurück zu überweisen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gastronomen gehören zu den Unternehmern, die von den Corona-Auflagen wirtschaftlich mit am härtesten getroffen sind. Daher war es ein richtiger Schritt der LHP, den Gastronomen im Sommer 2020 eine gebührenfreie Bewirtschaftung von Außenanlagen zu ermöglichen, um Umsatzausfälle geringfügig auszugleichen.

Die Gastronomie hat sich vorbildlich im Sinne der Bevölkerung verhalten und sämtliche Einschränkungen hingenommen und umgesetzt. Darüber hinaus wurde eigeninitiativ in weitere Maßnahmen zum Seuchenschutz investiert. Leider blieb es ohne Erfolg. Der Lockdown hält weiter an.

Es hat einen sehr faden Beigeschmack, wenn nun Verwaltungsgebühren erhoben werden, um gebührenfreie Genehmigungen aus dem Sommer 2020 zu buchen. Den Gastronomen wurde im Sommer zugesagt, dass für sie keine zusätzlichen Kosten für die Gaststättenaußenplätze entstehen würden.

Es stünde der Landeshauptstadt Potsdam gut zu Gesicht, auf diese Gebühren zu verzichten.

 

 

Begründung der Dringlichkeit: 

Da die Rechnungen seitens der Landeshauptstadt Potsdam bereits an die Gastronomen verschickt worden sind, bedarf es einer schnellen Handlung der Verwaltung. 


 

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