Beschlussvorlage - 21/SVV/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)      Die Landeshauptstadt Potsdam bewirbt sich in Kooperation mit den Stadtwerken Potsdam im Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ des BMI und wird hierfür Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten. Potsdam verfolgt einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities.

2)      Potsdam will Smart-City-Projekte in ihren räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen fachübergreifend betrachten und eine entsprechende Ausrichtung der Digitalisierungsmaßnahmen sicherstellen.

3)      Potsdam erklärt die Bereitschaft zum modellhaften Lernen und Austausch für und mit anderen Kommunen. Aufbauend auf (inter-)nationalen Erfahrungen und eigenen Ansätzen, erprobt die Landeshauptstadt Potsdam innovative Anwendungen von Smart-City-Lösungen mit dem Ziel, Ergebnisse mit anderen Kommunen in Brandenburg und ganz Deutschland zu teilen. Lösungen sollen im Rahmen der Digitalagentur Brandenburg (DABB) und dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) ausgetauscht werden. Außerdem wird eine direkte Vernetzung mit der Kooperations- und Transferstelle (KTS) des BMI angestrebt.

4)      Potsdam ist Stadt der Wissenschaft und kann auf innovative Strategien und Konzepte des Transfers und der Zusammenarbeit aufbauen. Potsdam nutzt sein starkes Netzwerk um eine beispielhafte Vision der Smart City voranzutreiben.

5)      Potsdam wird mit der Smart-City-Strategie grundsätzlich den gesamten Stadtraum adressieren. Sollten einzelne Stadtteile in den Fokus rücken, wird darauf geachtet, dass die Skalierbarkeit auf die Gesamtstadt oder andere relevante Stadträume gegeben sein wird. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnerinnen und Partnern angestrebt, um Vorteile für die gesamte Region zu erzielen.

6)      Der Eigenanteil zur Finanzierung des Modellprojekts „Smart Cities“ wird im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam gesichert.

7)      Potsdam wird dabei bereits gefasste Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im weiteren Antrags- und Strategieprozess berücksichtigen, deren Themen für die Entwicklung der Landeshauptstadt zu einer Smart City wichtig sind. Darüber hinaus sollen überörtliche Konzepte und Strategien berücksichtigt werden (z.B. Digitalstrategie Brandenburg des Landes Brandenburg oder Neue Leipzig Charta für eine europäische Stadtentwicklung).


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 08.05.2019 (DS 17/SVV/0254) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Entwicklung eines Smart-City-Konzepts für die Landeshauptstadt Potsdam zu prüfen. Dabei sollen Expertinnen und Experten und die Erfahrungen anderer Städte in den Prozess einbezogen und die Möglichkeit einer Bewerbung beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ geprüft werden.

 

Potsdam ist ein bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, besitzt weltweit führende Forschungseinrichtungen, ist Digital Hub des BMWi für Medientechnologien und wird wegen seiner einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft von Gästen aus der ganzen Welt besucht.

Potsdam ist eine erfolgreiche ostdeutsche Stadt, die ihr Wachstum behutsam, nachhaltig und sozial gestalten will. Die tiefgreifenden Umwälzungen unserer Zeit werden durch die Coronapandemie verstärkt. Die Landeshauptstadt will die Herausforderungen für das Gemeinwesen meistern und gestärkt aus der Krise hervorgehen. Potsdam setzt Klimaschutz konsequent um und will eine nachhaltige Stadtentwicklung im Dialog mit der Stadtgesellschaft realisieren. Mit ihren Partnerinnen und Partnern in der Metropolregion Berlin-Brandenburg sollen innovative Lösungen erarbeitet und die gemeinsame Innovationskraft in die Fläche getragen werden. Potsdam will die Chancen der Digitalisierung nutzen und die Verwaltung und ihre Services fit für die Zukunft machen. Die Landeshauptstadt will im Dialog mit der Stadtgesellschaft, den Stadtwerken sowie regionalen Akteuren ihre Rolle für den Umgang mit urbanen Daten finden, eine sichere Data-Governance entwickeln und die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger schützen. 

 

Im Dezember 2020 startete das BMI einen Förderaufruf zur Einreichung von Modellprojekten „Smart Cities“. Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 14.Märzglich.

Die Modellprojekte „Smart Cities“ sind eine befristete Förderung des Bundes in Zusammenarbeit mit der KfW und ein Schwerpunktvorhaben des BMI in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels. Einzelne Modellprojekte werden hierbei in einem Zeitraum von 5 Jahren in zwei Phasen mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Mio. EUR unterstützt. Die erste Phase umfasst die Erarbeitung einer umfassenden Smart-City-Konzeption sowie erste Maßnahmen und ist mit bis zu 2,5 Mio. EURrderfähig, bei einem Eigenanteil von 875.000 EUR. Die zweite Phase betrifft die Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes und ist mit bis zu 15 Mio. EURrderfähig (Eigenanteil 5,25 Mio. EUR).

Dabei werden Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung verknüpft. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta (Anlage 2 Gesamtcharta und Merkblatt KfW).

 


Die Modellprojekte zielen auf integrierte, sektorenübergreifende Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. In Potsdam wird die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z.B. SWP, EWP, ViP, ProPotsdam), Technologieunternehmen, lokalem Gewerbe, gemeinnützigen Trägern und der Wissenschaft zusammenarbeiten.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam reicht eine entsprechende Bewerbung beim BMI ein und stützt sich dabei auf ihr Leitbild sowie ihre strategischen Ziele. Potsdam hat mit Blick auf das Querschnittsthema Smart City bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst, die im Rahmen einer Konzepterstellung und späteren Umsetzung von Smart-City-Projekten Berücksichtigung finden sollen. Hierzu zählen beispielsweise der Masterplan Klimaschutz, das aktuell in der Bearbeitung befindliche Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2035) oder auch die Einsetzung eines Digitalisierungsrates mit Expertinnen und Experten.

Mit Blick auf das Leitbild und die strategischen Ziele kommen deshalb für Potsdam insbesondere die nachfolgenden Handlungsfelder für die Ausarbeitung bestehender smarter sungen oder Erstellung neuer Maßnahmen in Betracht:

 

              Innovative & klimafreundliche Stadt (Kommunalwirtschaft)

              Bedarfsorientierte & zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur (Digitale Bildung / Wissensstadt)

              Digitales Potsdam & Bürgerschaftliches Engagement (Verwaltung)

              Attraktive und gesunde Stadt (Gesundheit & Tourismus)

              Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung (Stadtentwicklung)

              Produktive Stadt (Wirtschaft & Arbeit)

              Umwelt- und sozialgerechte Mobilität (Mobilität)

              Sicherung der kommunalen finanziellen Leistungs- und Zukunftsinvestitionsfähigkeit (ökonomische Nachhaltigkeit)

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Modellprojekt wird in zwei Phasen, die gemeinsam beantragt werden müssen, mit max. 17,5 Mio. EUR über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren (2021 bis 2026) gefördert. Der Fördermittelanteil beträgt 65%, der Eigenmittelanteil 35%. Der kommunale Eigenanteil beträgt 35% und kann durch Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunaler oder regionaler Unternehmen) auf 17,5% reduziert werden. In Abhängigkeit der Beteiligung der Unternehmen an den konkreten Umsetzungsmaßnahmen ist eine Reduzierung der kommunalen Eigenmittel vorgesehen. Soweit es sich um Projekte der städtischen Unternehmen handelt, finanzieren diese den diesbezüglichen Eigenanteil selbst.

 

Phase 1 - Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Maßnahmen (07/2021 - 06/2022)

Strategieentwicklung: Eigenanteil max. 875.000 EUR (förderfähige Kosten bis zu 2,5 Mio. EUR)

In Phase 1 dürfen bis zu 1 Mio. EUR für erste Umsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Als notwendiger Eigenmittelanteil der Kommune stehen im Produkt 11124 „IT-Infrastruktur und Service“, dort im Unterprodukt „Smart City“, 875.000 EUR aus Haushaltsübertragungen zur Verfügung.   

 

Phase 2 - Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen (07/2022-06/2026)

Projektumsetzung: Eigenanteil max. 5,25 Mio. EUR (förderfähige Kosten max. 15 Mio. EUR)

 

In Abhängigkeit des Eigenanteils der beteiligten Unternehmen beabsichtigt die Landeshauptstadt die erforderlichen Eigenanteile in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Es wird in der Umsetzungsphase ein kommunaler Eigenanteil von 20% geschätzt, sodass mindestens 750.000 EUR pro Jahr in den Haushalt aufgenommen werden. Die Zusage erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsbeschlussfassungen r den jeweiligen Haushalt.

 

max. Eigenanteil über die fünf Jahre des Gesamtprojektes: 6.125.000,00 EUR.


 

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