Antrag - 21/SVV/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation der Geschäftsführung in der Klinikgruppe "Ernst von Bergmann"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.03.2021
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22.09.2021
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05.10.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.03.2021
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15.09.2021
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31.08.2022
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14.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum „Ernst von Bergmann“ gGmbH beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung des Klinikgruppe neu organisiert wird.
Dabei ist sicherzustellen, dass:
1. in der Geschäftsführung neben dem kaufmännischen Bereich auch der pflegerische und der medizinische Bereich personell eigenständig mit Vollzeitstellen vertreten sind und
2. der Vorsitz der Geschäftsführung künftig nicht (allein) durch den kaufmännischen Geschäftsführer ausgeübt wird, sondern gemeinschaftlich mit den in 1. genannten weiteren Geschäftsführer*innen der Bereiche Medizin und Pflege wahrgenommen wird.
Über die vorgesehenen personellen und strukturellen Veränderungen sind der Aufsichtsrat und der Hauptausschuss vor der Umsetzung - aber spätestens im Mai 2021 - zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Der Abschlussbericht zum SARS-CoV-2-Ausbruch am Klinikum Ernst-von-Bergmann im Frühjahr 2020 (vorgelegt von der unabhängigen Expertenkommission für das Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam gGmbH) - Ds 21/SVV/0111 - hat noch einmal gravierende Fehlentwicklungen im städtischen Klinikum offengelegt. Insbesondere wurde eine Dominanz der kaufmännischen Perspektive auf Kosten der Patientensicherheit, der Hygiene und des Betriebsklimas kritisiert. Als einer der wichtigsten Gründe für diese Schieflage wird die Struktur der Geschäftsführung herausgearbeitet. Während der kaufmännische Geschäftsführer den Vorsitz innerhalb der Geschäftsführung ausübte und dazu eine Vollzeitstelle besetzte, musste die medizinische Geschäftsführerin ihre Aufgaben mit einer 0,25-Stelle erfüllen.
"Die Kommission empfiehlt daher dem Gesellschafter die Erweiterung der Geschäftsführung auf drei Personen, die den vom Krankenhausentwicklungsgesetz des Landes genannten Bereichen Ärztlicher Dienst, Pflegedienst und Wirtschafts- und Verwaltungsdienst angehören. Ihnen sind klar definierte Verantwortungsbereiche zuzuordnen und zwingend als Vollzeitstellen zu besetzen [...]" (S.62 des Berichtes)
Es ist ein falsches Signal, dass der Oberbürgermeister den beurlaubten Vorsitzenden der Geschäftsführung vor Erscheinen des Abschlussberichtes gegen die öffentlich ausgesprochene Empfehlung der Kommissionsvorsitzenden mit einem "goldenen Handschlag" verabschiedet hat. Die voreilige Einsetzung der Interimsgeschäftsführung in die Geschäftsführerfunktionen schafft nicht nur Fakten vor der Einleitung des Veränderungsprozesses im städtischen Klinikum. Sie widerspricht auch den Empfehlungen der Transparenzkommission, die bereits 2012 empfahl, eine Geschäftsführerrichtlinie zu erlassen, u.a. um eine öffentliche Ausschreibung dieser Stellen zu erreichen. (Ds 12/SVV/0056 TK-Bericht, S. 14)
Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Neuorganisation der Geschäftsführung soll diese Fehler korrigieren, die öffentlichen Belange der Daseinsvorsorge stärker in der Geschäftsführung verankern und die Dominanz der kaufmännischen Perspektive beenden.