Antrag - 21/SVV/0184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verwaltung und die Fraktionsgeschäftsstellen im Hause schnellstmöglich so auszustatten, dass ein gesetzeskonformes Homeoffice möglich ist.


 

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Erläuterung

Begründung der Dringlichkeit:

 

Um die Arbeitsfähigkeit im Homeoffice zu gewährleisten bedarf es einer sofortigen Umsetzung dieses Beschlusses.

 

 

Begründung:

 

Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die seit Mittwoch, 27. Januar 2021, vorerst bis 15. März 2021 geltende Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor. Damit will die Bundesregierung das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduzieren. Leider hat die Verwaltung seit Beginn der Pandemie gezeigt, wie wenig flexibel sie dabei auf Wünsche der Fraktionsgeschäftsstellen reagiert. Die bisher angebotene Homeoffice-Variante entspricht jedoch noch nicht einmal einem „Homeoffice light. Wenn ein/e Mitarbeiter*in jeden Arbeitstag ins Büro fahren muss um den Dienst-PC einzuschalten, wird auch kein Homeoffice benötigt, da der Arbeitsplatz dann sowieso besetzt ist. Gerade für die Fraktionsgeschäftsstellen, die nur mit einer Person besetzt sind, ist dies überhaupt keine Lösung, denn die Fahrt zum Arbeitsplatz sollte eigentlich vermieden werden (Kontaktreduzierung).


 

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