Anfrage - 21/SVV/0250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Pressemitteilung 108 vom 23.02.2021 „Offizierskasino kommt zur Stadt“ und der darauf erfolgten Pressemeldungen entnehme ich, dass die Landeshauptstadt  Potsdam, die Deutsche Wohnen und der städtische Entwicklungsträger Potsdam Eigentumsveränderungen an Teilflächen des Areals im Entwicklungsgebiet Potsdam vorgenommen haben will. Darin heißt es u. a.:

Die Kommune erhält damit Neubauflächen und Flurstücke mit Bestandsgebäuden im Krampnitzer Osten mit einer Gesamtgröße von rund 50.000 Quadratmetern darunter auch das ehemalige Offizierskasino zurück. Die Flächenrückgabe ist das Ergebnis enger Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, Entwicklungsträger und Deutsche Wohnen, bei denen…“

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Auf Grund welcher Beschlusslage oder Gesetzeslage meinen der Hauptverwaltungsbeamte und der Entwicklungsträger Potsdam dafür  eine Handlungskompetenz von wem erhalten zu haben?

 

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