Beschlussvorlage - 21/SVV/0251
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsrichtlinie zur kostenlosen Durchführung von Schnelltests für Potsdamer Bürger*innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 3 Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Dem Erlass einer Zuwendungsrichtlinie, die die Durchführung von kostenlosen Schnelltests durch Apotheken / Testzentren für Potsdamer Bürger*innen vorsieht, wird zugestimmt.
Die kostenlosen Testungen sollen zunächst für die Dauer von 14 Tagen, beginnend ab dem 01.03.2021, sichergestellt werden.
Für die Durchführung der in der Zuwendungsrichtlinie vorgesehenen Testungen werden insgesamt bis zu 648.000 Euro aus den Billigkeitsleitungen des Landes Brandenburg zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie mit Bescheid zum 23. Juli 2020 zur Verfügung gestellt.
Erläuterung
Begründung:
Das Infektionsgeschehen in der Landeshauptstadt Potsdam ist seit längerem rückläufig und stabilisiert sich in den letzten Tagen auf einem Niveau unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner*innen. Angesichts der verstärkten Ausbreitung verschiedener – gegenüber dem Ausgangsvirus deutlich ansteckenderer - Virusvarianten hat sich die rein inzidenzbasierte Betrachtung des Infektionsgeschehens jedoch als nicht hinreichend erwiesen, um die lokale Dynamik der Pandemie vollumfänglich abzuschätzen.
Gleichwohl verfolgt die Landeshauptstadt das Ziel, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens im privaten Bereich, in der Wirtschaft sowie im Bildungs-, Kultur- und Sportbereich im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten so zügig wie möglich zurückzufahren. Gleichzeitig soll dabei das erreichte, relativ niedrige Infektionsniveau stabilisiert und – wenn möglich – weiter verringert werden. Zur Erreichung dieses Zieles ist es jedoch notwendig, einen tieferen Einblick in die Infektionen und ihre Verbreitungswege zu generieren, um Ansteckungen frühzeitig und bestmöglich einzudämmen.
Ein wichtiger Schritt zu einem gezielten Umgang mit den Virusmutationen war die gemeinsam mit dem Klinikum Ernst von Bergmann getroffene Entscheidung, Kapazitäten für die Sequenzierung von Corona-Testungen aufzubauen, um mutierte Viren zu erkennen. Diese Kapazitäten werden sukzessive erweitert.
Als weiterer Schritt, der eine erneute Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen verhindern soll, wurde die Potsdamer Corona-Ampel etabliert, die aufgrund differenzierter Handlungsvorgaben eine Verkürzung der Reaktionszeit bei der Erkenntnis über Neuinfektionen ermöglicht.
Darüber hinaus sollen Infektionen in den jeweiligen Handlungsfeldern schneller erkannt werden. Deshalb hat sich die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) bereits Mitte Februar zu einer engmaschigen Testung der Erzieher*innen in den Kindertagesstätten sowie einer bedarfsorientierten Testung in den Schulen entschlossen. Ab 01.03.2021 werden zusätzlich LHP-Mitarbeiter*innen getestet, deren Tätigkeiten einen besonders hohen Bürger*innenkontakt erfordern.
Von Anbeginn der Pandemie war klar, dass der entscheidende Faktor bei der Eindämmung des Virus die möglichst unverzügliche und lückenlose Unterbrechung der Infektionsketten ist. Nicht zuletzt nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss der Landesregierung Brandenburg ist es dazu erforderlich, die Testmöglichkeiten wesentlich auszubauen (Ziff. III Grundsatz 8 des Beschlusses). Die Bundesregierung hatte angekündigt, ab dem 01.03.2021 bundesweit allen Bürger*innen kostenlose Antigen-Schnelltest in den Apotheken und in einem weiteren Schritt auch in Drogerien zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Änderung der Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde am 22.02.21 allerdings nicht beschlossen und wird voraussichtlich am 03.03.2021 in der Ministerpräsidentenkonferenz erneut beraten.
Dies hat zur Folge, dass jedenfalls in der 9. KW, ab dem 01.03.2021, anders als den Bürgerinnen und Bürgern bereits durch den Bundesgesundheitsminister angekündigt, keine kostenlosen Schnelltests zur Verfügung stehen werden. Ein realistischer Zeitpunkt wird nach derzeitiger Kenntnislage vielmehr frühestens der 08.03.2021 sein. Damit der feststehende Grundsatz, der konsequenten Nachverfolgung jeder Infektion durch die Gesundheitsämter und somit der Unterbrechung der Infektionsketten gewährleistet werden kann, hat sich die Landeshauptstadt Potsdam dazu entschieden, zunächst für 14 Tage, beginnend ab dem 01.03.2021, den Potsdamer Bürger*innen selbst ein freiwilliges, kostenloses Angebot zur Verfügung zu stellen. Dieses soll bei Ausbleiben einer Übernahme durch die Bundes- oder Landesregierung ggf. verlängert werden.
Das breite Angebot zur allgemeinen Testung der Potsdamer*innen wird insbesondere deshalb als wirksames Mittel zur Eindämmung eingeschätzt, weil aufgrund der aktuellen Fallzahlen deutlich weniger Indexfälle detektiert werden und folglich deutlich weniger Kontaktpersonen eruiert und getestet werden.
Somit findet eine Testung jenseits der definierten Handlungsfelder nur noch punktuell statt.
Mit einem flächendeckenden Angebot von Schnelltests im gesamten Stadtgebiet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass asymptomatische Infizierte identifiziert werden, die andernfalls unentdeckt bleiben, aber dennoch ein Ansteckungspotential aufweisen.
Somit erhöht sich durch die Maßnahme die Chance, das Infektionsgeschehen in der Stadt einem besseren Monitoring zu unterziehen, frühzeitiger zu reagieren und dadurch zeitnaher Infektionsketten zu unterbrechen. Nicht zuletzt das vergleichbare Angebot im Landkreis Böblingen, in dem mehr als 100 Neuinfektionen detektiert wurden, zeigt die beträchtliche Wirkung allgemeiner Testmöglichkeiten.
Rechtliche Umsetzung
Die avisierten Testungen werden auf der Grundlage einer Zuwendungsrichtlinie realisiert.
Die Zuwendungsrichtlinie wird sich an alle Apotheken und sonstigen Testzentren in der Landeshauptstadt Potsdam richten. Es handelt sich hierbei um ein Angebot, Testungen für die Bürger*innen der Landeshauptstadt Potsdam durchzuführen und die Kosten gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam abzurechnen. Bei der Landeshauptstadt Potsdam können pro nachweislich durchgeführter Testung 18 EUR geltend gemacht werden. Die Zuwendungen erfolgen auf dem Wege der Spitzabrechnung.
Um die Durchführung kostenloser Tests für die Bürger*innen der Landeshauptstadt Potsdam zumindest an exponierten Standorten der Stadt sicherzustellen, werden einzelne Apotheken vertraglich gebunden. Diese verpflichteten sich, kostenlose Testungen auf Basis der vorgenannten Zuwendungsrichtlinie durchzuführen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Für die in der Zuwendungsrichtlinie vorgesehene Refinanzierung von durch Apotheken/Testzentren durchgeführten Schnelltests für Potsdamer Einwohner*innen werden insgesamt bis zu 648.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtsumme in Höhe von 648.000 Euro ergibt sich aus der folgenden Kalkulation:
Pro Test erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 18 Euro. Das Testportfolio umfasst insgesamt 18.000 Einwohner*innen der Landeshauptstadt Potsdam, unter der Annahme von je zwei durchgeführten Testungen pro Person.
18.000 EW x 2 Tests ═ 36.000 Tests. Je Test werden 18 Euro refinanziert. Somit ergeben 36.000 Tests x 18 Euro insgesamt 648.000 Euro.
Die Sicherstellung der Finanzierung der Aufwendungen für die Refinanzierung von freiwilligen Corona-Tests erfolgt durch eine Übertragung von Ermächtigungen (Haushaltsrest) aus dem Haushaltsjahr 2020 aus den Billigkeitsleistungen des Landes Brandenburg zum Ausgleich kommunaler Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie (COVID-19) – Bescheid vom 23. Juli 2020.
Insgesamt 648.000 Euro dieser zweckgebundenen Mittel werden seitens der Landeshauptstadt Potsdam genutzt, um die Finanzierung der oben dargestellten Leistungen sicherzustellen.
Die finanziellen Mittel werden im Produktkonto 1110300.5499000 (Corona Verwaltungsbudget) zur Verfügung gestellt.