Antrag - 21/SVV/0223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH (KEvB) - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Klinikum und dessen Tochtergesellschaften keine Bereiche und Leistungen mehr ausgeschrieben und an Dritte vergeben werden, die für diese Leistungen nicht mindestens die Bezahlung und Arbeitsbedingungen des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) garantieren.

  


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Das von den Stadtverordneten übernommene Bürgerbegehren für faire Bezahlung in der Klinikgruppe Ernst von Bergmann verpflichtet den Oberbürgermeister zum Wechsel des Klinikums und aller Tochtergesellschaften in den TVöD ab 1.6.2020. Statt diese Beschlusslage in vollem Umfang umzusetzen, wurden und werden insbesondere im Bereich der Servicegesellschaft (z.B. Empfang, Teile der Reinigung, Krankentransport) bereits Leistungen ausgeschrieben und an Dritte vergeben, die für diese Leistungen offenbar Personalkosten unterhalb des TVöD-Niveaus zahlen werden.

 

Das stellt eine Umgehung des Bürgerbegehrens dar, das beabsichtigte, alle Beschäftigten der Klinikgruppe in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zurückzuführen.

 

Im Abschlussbericht der Expertenkommission wird die Bedeutung von Serviceleistungen wie Reinigung und Patiententransportdienst hervorgehoben und die mangelnde Information der in diesen Bereichen Beschäftigten über veränderte Hygieneregeln kritisiert. "Die Einbindung dieser Dienste sowohl in die Informations- als auch in die Kommunikationsstruktur" wird als "essentiell" bewertet. Die Kommission empfiehlt daher: "Die Qualität der Serviceleistungen wird durch eine vollständige (Re-)Integration der Unterstützungsbereiche in den Betrieb des Krankenhauses erleichtert." (s. Abschlussbericht S. 27-28, Ds 21/SVV/0111) Die Ausgliederung von Leistungen wie dem Patiententransport und teilweise der Reinigung aus der Servicegesellschaft widerspricht damit auch den Empfehlungen der Expertenkommission.


 

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