Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, inwieweit der im Zuge der Sicherungs-und Sanierungsmaßnahmen angelegte Weg am Fuß der Deponie nach Beendigung der Nachsorgephase für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

 

Soweit eine Freigabe für Spaziergänger / Radfahrer grundsätzlich möglich ist, möge der Oberbürgermeister dem Ortsbeirat Golm bis Ende des II. Quartales 2021 ein Handlungskonzept für die Nutzung des Weges vorlegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Rekultivierung der Deponie Golm befindet sich auf der Zielgeraden.

 

Deren spätere (nach Nachsorgephase) öffentliche Nutzbarkeit r Erholungssuchende und für das Landschaftserlebnis ist einer der vielen Bausteine des Maßnahmeplan Golm.

 

Da die nunmehr etablierte Nutzung des Deponiekörpers für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen mit der wünschenswerten weitergehenden öffentlichen Nutzbarkeit konkurriert, sollte zumindest eine Nutzbarkeit des vorhandenen Rundweges für Spaziergänger und Radfahrer ermöglicht werden.

 

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Anlagen

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