Beschlussvorlage - 21/SVV/0005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan SAN-P 19Friedrich-Ebert-Straße / Am Kanal“ entschieden (gemäß Anlage 1).
  2. Der Bebauungsplan SAN-P 19Friedrich-Ebert-Straße / Am Kanal wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (gemäß Anlagen 2 und 3).
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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Zur langfristigen Sicherung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ im Bereich des sogenannten Blocks IV zwischen Altem Markt und der Straße Am Kanal hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplan SAN-P 19 "Friedrich-Ebert-Stre / Am Kanal" beschlossen (DS 16/SVV/0269).

 

Mit dem Beschluss 18/SVV/0248 (über die Abwägungsergebnisse der erneuten Beteiligung) vom 06.06.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung noch nicht den Satzungsbeschluss vorgenommen und die Verwaltung beauftragt, nötigenfalls weitere Anpassungen am Entwurf des Bebauungsplans vorzunehmen, ggf. zusätzliche planungsrechtliche festsetzbare Inhalte zur Sicherung des Anspruchs an Nutzung und baulich-gestalterische Qualität noch in den Bebauungsplan aufnehmen zu können. Dies war der Fall und so wurden Anpassungen vorgenommen, um eine Kongruenz zu der Beschlusslage von Blockkonzept und Gebäudepässen zum Block III sowie an das beschlossene modifizierte Vergabeverfahren Block IV und den in diesem Zusammenhang bestätigten Gebäudepässen zu Block IV herzustellen.

 

Da diese Anpassungen die Grundzüge der Planung berührten, war dann auch eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 2 BauGB erforderlich. Diese fand vom 15.06.2020 bis einschließlich 22.07.2020 statt. Hierüber hat die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums am 09.06.2020 informiert.

 

Die Planänderung betraf insbesondere:

 

Art der Nutzung

-          Festsetzung von Mindestwohnanteilen und von studentischem Wohnen für die Parzelle 2 (Los 2)

 

Maß der Nutzung

-          Anpassung überbaubare Grundstücksfläche auf Grundlage des überarbeiteten Blockkonzeptes

-          Ausweitung der Bautiefe des Blockrandes auf 14 m

-          Ausweitung der Überbauung Friedrich-Ebert-Straße/Am Kanal im Hofbereich für die Absicherung der Erweiterung des Bildungsforums

-          Zulässigkeit der Unterbauung mit einer Tiefgarage, bei Freihaltung einer Teilfläche des Blockinnenbereichs für die Umsetzung von großkronigen Laubbäumen

-          Herausnahme des Gebietes aus der Stellplatzsatzung, mit Ausnahme von Fahrrad- und Behindertenstellplätzen

 

Begrünung

-          Festsetzung der Platane westlich des Bildungsforums als zu erhaltender Baum

-          Festsetzung von zwei zu pflanzenden Bäumen im Blockinnenbereich

 

sowie redaktionelle Anpassungen bzw. Aktualisierungen (bspw. Aktualisierung der Katastergrundlage).

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen konnte mit redaktionellen Ergänzungen und Klarstellungen in der Begründung zum Bebauungsplan begegnet werden (gemäß Anlage 1).

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Auch die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wurde redaktionell und durch klarstellende Textpassagen insbesondere zu naturschutzfachlichen Aspekten angepasst. Die Grundzüge der Planung wurden durch die Änderung nicht berührt.

 

Durch den Satzungsbeschluss über den vorliegenden Bebauungsplan SAN-P 19 nebst dazugehöriger Begründung werden die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sanierungsziele über die Gültigkeit der Sanierungssatzung „Potsdamer Mitte“ hinaus verbindlich festgeschrieben.

 

Der Satzungsbeschluss zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans wird angestrebt, um im Ende 2020 mit der Veröffentlichung der „Projektskizze“ begonnenen Ausschreibungsverfahren Planungssicherheit für die künftigen Bauherren zu haben. Eine Auswahl der Nutzungskonzepte für die südlich im Block IV gelegenen Grundstücke soll im Mai 2021 erfolgen. Zwar wird es, ähnlich wie in den vorangegangenen Vergabeverfahren in der Potsdamer Mitte, zivilrechtliche Vertragswerke zur rechtlichen Sicherung der Umsetzung der Auswahlergebnisse geben. Die Verbindlichkeit der Planung der Landeshauptstadt Potsdam kann durch die Rechtsverbindlichkeit eines mit Satzungsbeschluss versehenen Bebauungsplans nur noch weiter gesteigert werden.

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Potsdamer Mitte“.

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Anlagen

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