Beschlussvorlage - 21/SVV/0058
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam und Entlastung der Werkleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling, Kommunaler Immobilien Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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18.02.2021
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05.05.2021
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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12.03.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Jahresabschluss des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.12.2018 wird gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 917.716,47 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Abs. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, Kommunales Prüfungsamt (KPA), wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2018 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 21.09.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 09.11.2020 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.
Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 21.09.2020 (Auszug):
„Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“
Besonderheiten des Geschäftsjahres
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2018 beschlossen. Die Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 04.10.2018. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 12/2018 am 01.11.2018 trat der Wirtschaftsplan 2018 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2018 insgesamt 74.960 TEUR für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Insgesamt tätigte der Eigenbetrieb im Berichtsjahr Investitionen i. H. v. 49.355 TEUR. Dafür wurden Investitionskredite in Höhe von 33.800 TEUR, basierend auf der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan 2016 und 2017, aufgenommen. Die gemäß Wirtschaftsplan 2018 geplanten und genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von 40.434 TEUR erfolgten in den Jahren 2019 und 2020 und wurde i. H. v. 39.012 TEUR in Anspruch genommen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde über die einzelnen Kreditaufnahmen informiert (s. Mitteilungsvorlage DS 20/SVV/1190).
Im Wirtschaftsjahr 2018 betrugen die Umsatzerlöse des KIS aus der Grundstückbewirtschaftung insgesamt 51.228 TEUR (Vorjahr: 48.871 TEUR). Durch die Aktivierung der abgeschlossenen Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 47.772 TEUR auf 686.366 TEUR (Vorjahr: 638.594 TEUR).
Jahresergebnis
Zum 31.12.2018 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 918 T€ (Vorjahr: 628 TEUR) aus und lag höher als das geplante Ergebnis i. H. v. 491 TEUR. Gemäß § 7 Abs. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Aussagen über die weitere Entwicklung
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 trat mit seiner Veröffentlichung am 06.09.2019 in Kraft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 befindet sich in der Aufstellung. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsorganisation erfolgt im Januar 2021. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2020 beschlossen. Mit Schreiben vom 19.11.2020 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales einen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 18.568 T€ und Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 33.356 T€ genehmigt. Da diese Ermächtigungen unter den Festsetzungen im von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Wirtschaftsplan liegen, ist ein gesonderter Beitrittsbeschluss erforderlich, der den Stadtverordneten im Januar 2021 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Entlastung der Werkleitung
Im Jahr 2018 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Abs. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam:
Gemäß § 7 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 917.716,47 Euro auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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202,2 kB
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