Beschlussvorlage - 21/SVV/0062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Nauener Vorstadt gemäß Anlage

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am 31. Mai 2001 auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg eine ordnungsbehördliche Verordnung zum vorläufigen Schutz des Denkmalbereiches „dliche Nauener Vorstadt“ erlassen.

Das Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg regelt im § 31 die Geltungsdauer der ordnungsbehördlichen Verordnung von 20 Jahren nach Inkrafttreten. Demnach endet die Gültigkeit dieser Satzung am 31.05.2021.

 

Danach verlieren viele Gebäudeeigentümer die Möglichkeit der indirekten Denkmalförderung (steuerliche Abschreibungen nach EStG).

 

Die im Geltungsbereich der Satzung umrissene Fläche beinhaltet mit der südlichen und der nördlichen Nauener Vorstadt eine fast geschlossen erhaltene Vorstadt, in der die städtebauliche Entwicklung vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis heute gut nachvollziehbar ist. Die Nauener Vorstadt wurde von Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg fast vollständig verschont. Dadurch ist eine, aus denkmalfachlicher Sicht, sehr hochwertige Gebäudesubstanz fast geschlossen erhalten geblieben.

 

Um die weitere Sicherung des Denkmalbereichs zu gewährleisten, ist der Erlass einer Denkmalbereichssatzung erforderlich. Innerhalb des Denkmalbereiches unterliegen beabsichtigte Veränderungen der denkmalgeschützten Gebäude und Freiflächen weiterhin einer Erlaubnispflicht nach dem Denkmalschutzgesetz.

 

Denkmalfachlich ist die Erweiterung des neuen Denkmalbereichs um das Gebiet der nördlichen Nauener Vorstadt von der Alleestraße, der Puschkinallee, der Hessestraße und der Großen Weinmeisterstraße erforderlich. Diese Vorstadt ist in ihrer Gesamtheit als ein einzigartiges städtebauliches und architektonisches Zeugnis für die Entwicklung des baulichen Erbes in Potsdam fast vollständig erhalten und überregional bekannt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Beschlusses fand in der Zeit vom 10.09.2020 bis 12.10.2020 statt.

 

Es wurden keine Bedenken und Anregungen zur Satzung eingebracht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Erlass der Denkmalbereichssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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