Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Die bisherige Tank- und Rastanlage Wolfslake am westlichen Berliner Autobahnring soll nach Auslaufen der befristeten Betriebsgenehmigung, insbesondere wegen unzureichender Erschließungs­glichkeiten, aufgegeben und durch eine neue Tank- und Rastanlage auf Potsdamer Stadtgebiet ersetzt werden. Unter Berücksichtigung der Abstände zu den nächstgelegenen bewirtschafteten Rastanlagen hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg aus mehreren Varianten einen Vorzugsstandort nordwestlich des Gewerbegebietes Friedrichspark ausgewählt und hierfür einen Antrag auf Planfeststellung beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eingereicht.

 

In einem ersten Schreiben vom 28.12.2020 an die Psidentin des LBV als Planfeststellungsbehörde und an den Landesbetrieb Straßenwesen als bisheriger Vorhabenträger hat sich der Oberbürgermeister für ein Aussetzen der Verfahrensfortführung eingesetzt.

 

Zwischenzeitlich hat die Präsidentin des LBV geantwortet. Demnach sieht das LBV wegen seiner Neutralitätspflicht als Planfeststellungsbehörde keine Handlungsspielräume für ein Einlenken in der Sache. Die Behörde ist gehalten, den Antrag des Vorhabenträgers zu bearbeiten. Es wird aber versichert, dass die Prüfung der Standortauswahl des Vorhabens als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen werde.

 

In weiteren Schreiben vom 09.02.2021 an das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, das Ministerium für Landwirtschaft, Klima und Umwelt und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, als Eigentümer der ab 01.01.2021 für das Vorhaben zuständigen Autobahn GmbH, wirbt der Oberbürgermeister zusammen mit der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Erweiterung des bestehenden Standorts Wolfslake und fordert ein Überdenken der Planungen ein. Dabei wird u. a. auf das Angebot der AGRO Uetz-Bornim verwiesen, Flächen in Wolfslake gegen entsprechenden Wertausgleich zur Verfügung zu stellen.

 

In der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren lehnt die Landeshauptstadt Potsdam das Vorhaben wegen der rechtserheblichen Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit, der geplanten Abgrabung und Versiegelung hochwertiger Ackerböden und aus natur- und umweltschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich ab.

Die Stellungnahme ist der Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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