Anfrage - 21/SVV/0400
Grunddaten
- Betreff:
-
Datenbanklösung Corona
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Said, Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
In der Hauptausschusssitzung vom 11. November 2020 berichtete die Amtsärztin Frau Dr. Böhm von der neuen Datenbanklösung (EiIP), die gemeinsam mit der IT der Verwaltung, der Beratungsgesellschaft Kienbaum sowie Oracle als Datenbankausrüster entwickelt wurde.
Diese ermögliche es, als Ergänzung zu den Softwarelösungen Demes und Surfnet, Daten zu den Corona-Infizierten bzw. Covid-19-Patienten zu sammeln - darunter die Kontaktpersonen mit Namen, Adressen, Telefonnummer/E-Mail, Vorerkrankungen und Beruf sowie die evtl. Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft - und auszuwerten.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Welchen kommunalen Gesundheitsämtern oder auch dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wurde diese Datenbanklösung vorgestellt und weiterempfohlen?
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat in der ersten Welle festgestellt, dass die derzeitigen Systeme für diese überdimensionierten Ereignisse nicht adäquat nutzbar sind. Die Kollegen mussten zügig und zeitgleich auf die aktuellsten Datenbanken zugreifen können, was durch die Aufbaustruktur der handelsüblichen Officeanwendungen, der genutzten Fachverfahren und deren Lizenzlimitierung aber nicht funktionierte. Da auch DEMIS und SurvNet damals wie heute nicht gut miteinander korrelieren, und die Labormeldungen bis zum 31.12.2020 überwiegend per Fax das Gesundheitsamt erreichten, musste zügig eine alternative Lösung geschaffen werden.
Die verwaltungsinterne IT hat daher eine eigens auf die Prozesse des Gesundheitsamtes Potsdam zugeschnittene Datenbanklösung entwickelt, welche nicht für die kommerzielle Nutzung vorgesehen und technisch nicht ohne weiteres auf andere Gesundheitsämterübertragbar ist.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit