Anfrage - 21/SVV/0403
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionscontrolling in der Landeshauptstadt Potsdam?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
Nicht unerhebliche Investitionen finden im GB 1 des Bürgermeisters Exner unterstellten kommunalen Immobilienservices (KIS), sozusagen als Dienstleister der anderen Geschäftsbereiche, statt.
Auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg teilte mir diese sinngemäß folgendes mit:
Bei ihrer Investitionsplanung haben die LHP sowie in diesem Fall der Kommunale Immobilienservice (KIS) – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam insbesondere die Vorschriften des § 86 Abs. 2 BbgKVerf i.V.m. § 63 Abs. 2 BbgKVerf sowie § 16 Abs. 1 KomHKV zu beachten.
Danach sind im Sinne des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung vor Beschlussfassung einer Investition die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Folgekosten unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten zu vergleichen. Diese Kostenvergleichsrechnung (oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) soll erfolgen, um die wirtschaftlichste Möglichkeit ermitteln zu können.
Auf mehrmalige Anfrage zur Akteneinsicht konnten mit keinen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Investitionsmaßnahmen für 2020 und 2021 vorgelegt werden.
Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich:
Wie sieht das Investitionscontrolling im Hinblick auf durchzuführende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rathaus Potsdam vor einem Investitionsbeschluss konkret aus?
Bei Investitionsvorhaben in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) sind im Wesentlichen zwei Phasen zu betrachten. Zum einen die Vorbereitung einer Investitionsentscheidung und zum anderen die Durchführung der Investition selbst.
Investitionsentscheidungen werden in der LHP in der Regel auf der Basis von Facherfordernissen und entsprechenden Fachplanungen durch die zuständigen Fach- und Geschäftsbereiche vorbereitet. (Bedarfsplanungen). Zu derartigen Fachplanungen gehören beispielsweise die Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung (IKSEP), der Gefahrenabwehrbedarfsplan, Archiv- und Depotstandorte, den Verwaltungscampus sowie die Unterbringung von Geflüchteten oder auch Konzepte für die Entwicklung der städtischen Museen.
Im Rahmen dieser Fachplanungen, die entsprechend der Vorgaben der BbgKVerf und oftmals sogar der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind, werden regelmäßig (des Öfteren auch aufgrund eines Prüfauftrages der SVV) Untersuchungen zu geeigneten Standorten, Machbarkeitsstudien, Abwägung von Alternativen zur Bedarfsdeckung etc. durchgeführt.
Im Hinblick auf Standortentscheidungen hat die LHP zudem eine koordinierende Stelle, das Planungsbüro (404), eingerichtet.
Als Beispiele können hier u. a. genannt werden:
- differenzierte Standortuntersuchungen zu potentiellen neuen Schulstandorten,
- Machbarkeitsstudie und Konzeption Archiv und Depotflächen,
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Errichtung einer Grundschule in Babelsberg,
- Konzeption zur wohnungsähnlichen Unterbringung von Geflüchteten und
- Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Potsdam Museums.
Diese werden dann in den entsprechenden Fachausschüssen ausführlich diskutiert und in der Regel durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Diese Beschlussvorlagen beinhalten dann immer auch eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, sowohl die Darstellung der Investitions- als auch die Folgekosten für den Ergebnishaushalt (vgl. §16 KomHKV). Erst nach entsprechender Fachplanung (Bedarfsplanung) und häufig einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung werden die diesbezüglichen Investitionen bei der Aufstellung des Haushaltes der LHP bzw. des Wirtschaftsplanes des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt.
Nach Entscheidung bzw. sogar Beschluss der jeweiligen Investition erfolgt die Umsetzung in den jeweils zuständigen Fach- und Geschäftsbereichen (einschließlich des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam).
Für das Controlling – liegt die Zuständigkeit auch hier entsprechend der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung in der LHP in den jeweils zuständigen Fach- und Geschäftsbereichen. So hat beispielsweise der Kommunale Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam für das Controlling seiner Investitionsmaßnahmen eine Dienstanweisung erlassen und eine entsprechende Controlling-Stelle im kaufmännischen Bereich eingerichtet. U.a. wird dem Werkausschuss des KIS und bei den Schulprojekten dem Bildungsausschuss regelmäßig über den Stand der Investitionsmaßnahmen berichtet (Fortschrittsbericht).
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass vielfältige investive Aufgaben im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge der LHP von den kommunalen Unternehmen erbracht werden. Hierbei sind in erster Linie die ProPotsdam, der ViP und die EWP zu nennen. Das jeweilige Controlling erfolgt dann in den jeweiligen Unternehmen.
Zuständigkeit: Kommunaler Immobilien Service