Beschlussvorlage - 21/SVV/0423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und das Kuratorium der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ werden auf der Grundlage des Jahresberichtes der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“r 2020 entlastet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die kommunale Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ wurde im Jahr 1993 mit einem Stiftungskapital von 50.000 DM errichtet. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in Ihrer Sitzung am 01.12.1993 die Stiftungssatzung beschlossen, die zum 01.01.1994 in Kraft trat.

 

Gemäß § 10 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vom 25.11.2015 ist der Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie eine Erklärung über die Bestandserhaltung des Stiftungsvermögens bis zum 31. rz des Folgejahres zu erstellen.

 

Entsprechend der Stiftungssatzung hat das Kuratorium der Stiftung Altenhilfe Potsdam“ Stellung zum Jahresbericht zu nehmen. Das Kuratorium hat sich im Umlaufverfahren mit dem Jahresbericht 2020 befasst und die Weitergabe an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

Abschließend wird der Jahresbericht der kommunalen Stiftung Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters und des Kuratoriums der Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vorgelegt.

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Anlagen

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