Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:


Der Ortsvorsteher wird beauftragt, ab sofort seine sog. Ortsvorsteherberichte auf Informationen aus Kontakten mit der Verwaltung, mit Vereinen und Bürgern zu beschränken.

 

Der Ortsvorsteherbericht des April 2021 wird als in wesentlichen Teilen und weiten Bereichen als persönliche Meinungsäerung vom Ortsbeirat erneut kritisiert.

 

Der Ortsbeirat stellt fest und rügt, dass im Ortsvorsteherbericht erneut nicht über berichtenswerte Kontakte, Gespräche Anliegen der Verwaltung, von Vereinen, aus der Runde der Ortsvorsteher, oder Bürgern berichtet wird. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, seinen Bericht in diesem Sinne auf einen reinen Sachvortrag zu reduzieren. Persönliche Meinungsmitteilungen sind im Bericht des Ortsvorstehers zu streichen.

 

Ortsvorsteherberichte werden insofern ab sofort nur durch Beschluss des Ortsbeirates als solche legitimiert.

 

Alles andere sind Texte einer Einzelperson.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Ortsvorsteher sind im Ortsbeirat „Gleicher unter Gleichen“ und haben eine moderierende und zeremonielle Funktion, die grundsätzlich mit keinerlei Gestaltungs-Kompetenzen verbunden ist. Ortsvorsteher haben gegenüber der Verwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich im Auftrag des OBR zu handeln. Dafür bilden zu fassenden Beschlüsse die Grundlage seines Handelns als Ortsvorsteher.  Die private Meinung des Ortsvorstehers ist grundsätzlich nicht die des Ortsbeirates, erst Recht nicht, wenn er sich außerhalb von Beschlüssen äert. Insofern wird um Missverständnisse vorzubeugen und wegen des wiederholten und anhaltenden Vortrags und Vermischungen zwischen, der Ortsvorsteher ermahnt, seine Rolle nicht zu missbrauchen.

Loading...