Beschlussvorlage - 21/SVV/0474

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Verlagerung des Strandbades Babelsberg einschließlich des Neubaus eines Sportfunktionsgebäudes mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von 4 Mio. Euro wird durch die Landeshauptstadt Potsdam die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 2.400.000 Euro als Bedingung r die in Aussicht gestellte Bundesförderung von 1.600.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 31.07.2018 den Projektaufruf 2018 für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (im weiteren „rderprogramm des Bundes“) veröffentlicht. Das Förderprogramm sieht eine rderquote für investive Bauvorhaben von 45% vor. Die verbleibenden 55% sind als Eigenmittel durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) abzusichern.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Hauptausschusses vom 19.09.2018 mit der Drucksache 18/SVV/0658 hat sich die LHP mit dem Projekt "Neues Funktionsgebäude im Strandbad Babelsberg für Bäderlandschaft Potsdam GmbH (BLP) und Potsdamer Seesportclub" am o.g. Programmaufruf beteiligt. Der LHP wurde mit Schreiben vom 25.05.2020 des Projektträgers lich im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Förderung in Höhe von bis zu 1.600.000 aus dem Förderprogramm des Bundes für den Förderzeitraum von 2020-2024 in Aussicht gestellt.

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch den Projektträger Jülich bedarf es noch eines formalen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Darstellung des förderrechtlich erforderlichen Eigenanteils.

 

Gemäß Projektaufruf „müssen Kommunen und Länder ihre finanziellen Eigenanteile nach Maßgabe der ANBest-Gk anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen oder Landesmitteln sind nicht möglich. Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landes sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Ratsbeschluss auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.“

 

Um den Zuwendungsbescheid zu erhalten und die damit verbundenen Kriterien des Fördermittelprogramms zu erfüllen, wird dieser Beschluss benötigt.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtinvestition beläuft sich auf etwa 4.000.000 Euro.

 

Durch den Bund sind Fördermittel in Höhe von 1.600.000 Euro in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Landeshauptstadt beträgt somit 2.400.000 Euro. Dieser wird durch die Stadtwerke Potsdam GmbH als Bauherr vorfinanziert.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils der Landeshauptstadt erfolgt über eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtwerke Potsdam GmbH. Diese regelt eine Finanzierung von 200.000 Euro per anno. Die dafür benötigte Summe ist im aktuellen Doppelhaushalt 2020/2021 ff. der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen und wird in der Haushaltsplanung der kommenden Jahre fortgeschrieben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...