Beschlussvorlage - 21/SVV/0479
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplanveränderungen 2021 in Bezug auf Beamte bei der Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Stellenplan wird in Bezug auf Beamtenstellen im Fachbereich Feuerwehr wie folgt geändert:
- Die in der Anlage näher bezeichneten 36 Stellen für Notfallsanitäter werden entsprechend der der seit 01. Mai 2020 geltenden Dienstpostenbewertung auf die Besoldungsgruppe A 9 m. D. (mittlerer Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Die Stelle 372.000.96 wird entsprechend der seit 01.10.2020 geltenden Dienstpostenbewertung von A 12 auf A 13 g. D. (gehobener Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Die im Stellenplan des Haushaltsplanes 2020/2021 als Mehrbedarfsstellen aufgenommenen Stellen 372.000.xx (HH-Satzung 300.999.03); 372.000.xx (HH-Satzung 370.999.03 und 370.999.04) werden in Beamtenstellen mit der Besoldungsgruppe A 12 (300.999.03) bzw. A 11 (370.999.03 und 370.999.04) im Vorgriff einer organisatorischen Veränderung zum 01.07.2021 umgewandelt.
- Die Reserve-Stellen 539.140.06 und 539.140.07 werden zur Sicherung der feuerwehrtechnischen Bedarfe während der Aufstiegsfortbildung (Vorbereitungsdienst) zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst von der Besoldungsgruppe A 8 auf die Besoldungsgruppe A 11 g. D. (gehobener Dienst) zum 01.07.2021 angehoben.
- Es ergibt sich insgesamt kein Aufwuchs der Stellenzahl im Stellenrahmen der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die im Falle der tatsächlichen Besetzungen und Beförderungen entstehenden Mehraufwendungen werden aus dem laufenden Personalkostenbudget des Geschäftsbereiches Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit getragen und in der Planung für die kommenden Haushaltsjahre berücksichtigt.
- Erstattungsfähige Personalaufwendungen werden im Rahmen künftiger Gebührenkalkulationen berücksichtigt und mit den jeweiligen Trägern (i.d.R. Krankenkassen) verhandelt und abgerechnet.
Erläuterung
Begründung:
Die begehrten Änderungen stellen eine Änderung von Planstellen in dem im Rahmen des Haushaltes 2020/2021 beschlossenen Stellenplanes dar. Diese nachträglichen Änderungen bedürfen gemäß § 9 S. 3 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV) eines Beschlusses der Gemeindevertretung und sind der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Zu 1.)
Mit Beschluss 20/SVV/0431 vom 06. Mai 2020 wurde der Haushaltsplan 2020/2021 nebst Stellenplan beschlossen. Unter anderem sind hier im Produkt 12600 insgesamt 36 Vollzeiteinheiten für Einsatzkräfte Notfallsanitäter in der Besoldungsgruppe A 8 enthalten.
Für die oben genannten Stellen liegt eine Dienstpostenbewertung nach der Besoldungsgruppe A9 m. D. seit dem 1. Mai 2020 vor. Die Grundlage der Neubewertung fußt auf der Ergänzung des Berichtes Nr. 7/2019 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Stellenbewertung bei den Feuerwehren. In diesem Bericht werden die Besonderheiten, die (neuen) Aufgaben der Feuerwehr mit künftigen agilem sowie digitalem Arbeiten Rechnung getragen.
Eine Berücksichtigung im Haushalt 2020/2021 erfolgte nicht, da der Beschluss zum Haushalt 2020/2021 am 06. Mai 2021 erfolgte.
Ein avisierter Beschluss zur Stellenplanveränderung im Rahmen der Rettungsdienst- bzw. Rettungsdienstgebührensatzung würde die Stellenplanveränderung nicht hinnehmbar verzögern.
Um dem Konkurrenzdruck standhalten, das Qualifikationsniveau zu berücksichtigen und den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, besteht hier dringender Handlungsbedarf die finanzielle Situation der Notfallsanitäter/innen bei der Berufsfeuerwehr Potsdam durch Anhebung der Besoldung von A8 auf A9 zu verbessern.
Die Veränderung im Stellenplan bietet die Möglichkeit der Beförderung bis zum Endamt des mittleren Dienstes, soweit die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht indes nicht.
Der tatsächliche Aufwuchs an Personalkosten ist abhängig von der tatsächlichen Besetzung und von den Beförderungszeitpunkten. Nur bei Vorliegen der persönlichen und haushalterischen Voraussetzungen kann die Stelle mit A 9 m. D. besetzt bzw. deren Stelleninhaber befördert werden. Unter Anwendung der Werte der KGSt für Stellen in der Besoldungsgruppe A 9 (86.100 €) und A 8 (74.400 €) ist bei den 36 Stellen mit einem Aufwuchs von maximal 421.200 € zu rechnen. Für das Jahr 2021 kann maximal mit einem Halbjahreseffekt gerechnet werden.
Die Zusätzlichen Aufwendungen werden in die Rettungsdienstgebührensatzung aufgenommen und durch die Gebührenerhebung ggü. den Krankenkassen refinanziert.
Der § 17 BbgRettG - Finanzierung des Rettungsdienstes- regelt die Refinanzierung des Rettungsdienstes. Die Träger des Rettungsdienstes sind berechtigt Benutzungsgebühren für den bodengebundenen Rettungsdienst und den Luftrettungsdienst zu erheben (§ 17 BbgRettG Abs.1, S.1f.). Die Grundlage der Gebührenerhebung ist eine mit allen Kostenträgern abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (§ 17 BbgRettG Abs. 2, S.2). Das veranschlagte Gebührenaufkommen darf die Kosten des Trägers des Rettungsdienstes vollumfänglich decken, jedoch nicht übersteigen. Als maximaler Kalkulationszeitraum werden 24 Monate veranschlagt, in diesem Zeitraum müssen sämtliche Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen ggü. den Kostenträgern ausgeglichen werden (§ 17 Abs. 3 BbgRettG). Gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 3 - 7 BbgRettG sind alle Aufwendungen des rettungsdienstlichen Personals, für Notärzte, Ärztliche Leiter und Leitstellenpersonals über die Gebührensatzung des jeweiligen Trägers refinanzierbar und ansatzfähig.
Die Anhebung der Besoldung der Notfallsanitäter von A8 auf A9 in der Haushaltsperiode 2021 hat durchschlagende Wirkung auf die Personalkosten. Da diese Anhebung noch nicht in der aktuellen Rettungsdienstgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam hinterlegt wurde, führt dies aller Voraussicht nach 2021 zu einer Kostenunterdeckung im Produkt 12700 – Rettungsdienst. Diese Kostenunterdeckung wird im Haushaltsjahr 2022 in den Betriebsabrechnungsbogen für die tatsächlichen Ist-Kosten des Rettungsdienstes dargestellt und bildet die Basis der Gebührenerhebung für 2023. Somit kann gewährleistet werden das in dem besagten 24-monatigen Kalkulationszeitraum (§ 17 Abs. 3 BbgRettG) der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Potsdam kostendeckend wirtschaftet und eine 100 % Refinanzierung garantiert werden kann. Gemäß der Berechnungsmatrix der Kostenträger bzw. dem Verband der Ersatzkassen zur Personalbemessung im Rettungsdienst der Landeshauptstadt Potsdam dürfen 44 Notfallsanitäter mit ihren Personalkosten refinanziert werden.
Zu 2.) Wachenleiter
Die Funktion des Wachenleiters des Fachbereichs 37 mit der Stellennummer 372.000.96 wurde mit Wirkung zum 01.10.2020 mit dem Stellenwert A 13 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst bewertet. Eine Besetzung ist jedoch erst nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich. Der Fachbereich 37 und der Fachbereich 53 beabsichtigen jedoch eine schnellstmögliche Besetzung des Wachenleiters. Die Funktion des Wachenleiters hat die Leitung der Feuer- und Rettungswachen inne, überwacht den gesamten Dienstbetrieb der Berufsfeuerwehr Potsdam, ist verantwortlich für das Personalmanagement des Einsatzdienstes und wird als technische Einsatzleitung im B-Dienst (oberster Leitungsdienst) eingesetzt. Aufgrund er Wichtigkeit der Position bitten wir um ein positives Votum den vorläufigen Stellenwert des Wachenleiters in den Stellenplan 2021 zu übernehmen. Erst die durch die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung sind die haushaltsrechtlichen Vorrausetzungen vollumfänglich vorhanden und ermöglichen die Ausschreibung der benannten Stellen. Alle stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen (Stellenbewertung, Anforderungsprofil, Einrichtung der Stelle, Zuweisung der Stelle) sind bereits mit dem Bereich 53 abgestimmt.
Bei der Besetzung ist mit etwa 6.000 € mehr im Vergleich zur Planung im Volljahreseffekt zu rechnen.
Zu 3.) Absicherung Grundausbildungslehrgang
Der Fachbereich Feuerwehr führt seit Dezember 2017 eigenverantwortlich die Grundausbildungslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durch. Hintergrund sind die fehlenden Ausbildungskapazitäten an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in Eisenhüttenstadt. Der notwendige Ausbildungsbedarf der Berufsfeuerwehr kann seit Jahren nicht bedient werden. Die abgestimmten Ausbildungsinhalte müssen durch das Einsatzpersonal und dem Tagesdienst der Berufsfeuerwehr Potsdam vorbereitet und vermittelt werden. Viele Kompetenzen können aus kapazitiven Gründen oder fehlender Qualifikation nur durch externe Honorarkräfte vermittelt werden. Mit dem Haushalt 2020/2021 wurden insgesamt drei Stellen für diesen Zweck jedoch als Beschäftigten-Stellen eingerichtet. Die Arbeitsplatzbeschreibungen, die Anforderungsprofile und das Verfahren zur Einrichtung der Stellen unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse ergeben einen voraussichtlichen Stellenwert von A12 für einen Arbeitsgruppenleiter Aus- und Fortbildung und A11 für die beiden Sachbearbeiter. Dies entspricht den Empfehlungen und der Stellenbewertung der KGSt vom 13.06.2019. Das Gutachten der KGSt ist die Grundlage der Stellenbewertung für die Berufsfeuerwehr im gesamten Bundesgebiet. Der nächste vom 17. April 2021 bis 04. April 2022 stattfindende Grundausbildungslehrgang des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehr Potsdam muss noch aus dem schon stark beanspruchten Personalkörper und dem Einsatz- und Tagesdienst der Berufsfeuerwehr Potsdam bewältigt werden. Ziel ist es mit dem Beschluss der Stadtverordneten die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die vom Fachbereich 37 eingereichten Stellenwerte zu bestätigen und in den Stellenplan zu überführen. Erst eine adäquate Umsetzung der Bewertung gem. KGSt ermöglicht die Ausschreibung der benannten Stellen als attraktives und bundesweit vergleichbares Gesamtpaket.
Bei der Besetzung der in Rede stehenden Stellen mit A 11 bzw. A 12 ist mit etwa 95.000 € mehr im Vergleich zur Planung im Volljahreseffekt zu rechnen.
Zu 4.)
Organisation der Grundausbildung:
Der Fachbereich Feuerwehr bittet um die Einrichtung von zwei befristeten Stellen im gehobenen Dienst. Ziel dieser Einrichtung ist die personalwirtschaftliche Glättung eines Sondereffektes. Im Jahr 2023 scheiden zwei Beamte im höheren Dienst der Berufsfeuerwehr gleichzeitig aus. Zur Besetzung der Stellen finden zwei Auswahlverfahren im 1. Quartal 2021 statt. Ausgeschrieben wurde je eine Stelle durch Aufstieg in den höheren Dienst und eine Stelle als Brandreferendar/-in. Die ausgewählten Nachwuchsführungskräfte im höheren Dienst müssen gem. § 10 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg einen zweijährigen Vorbereitungsdienst durchlaufen (Feuerwehrlaufbahnverordnung). Anhand des vorhandenen Bewerberkreises beider Auswahlverfahren kann es passieren, dass zwei Mitarbeitende der Berufsfeuerwehr den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst antreten. In diesem Fall fehlen diese beiden Mitarbeiter im operativen Tagesgeschäft, eine Nachbesetzung wäre derzeit nicht möglich. Der anfallende Arbeitsaufwand müssten auf den reduzierten Personalkörper verteilt werden. Die Einrichtung der befristeten Stellen im gehobenen Dienst ermöglicht es dem Fachbereich Feuerwehr durch Nachbesetzung der befristeten Stellen, die Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und eine Überlastung des Mitarbeitendenpools zu verhindern. Im Jahr 2023 können die Nachwuchskräfte im höheren Dienst die reguläre Nachfolge der pensionierten Beamten im höheren Dienst antreten. Die nachbesetzten Beamten des gehobenen Dienstes können in den regulären Stellenpool integriert werden und die befristeten Stellen werden nicht mehr haushaltswirksam. Eine finanzielle Auswirkung für den Haushalt trifft nur im Falle einer Besetzung dieser befristeten Stellen ein. Sollte der Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen sein und die Stellen im höheren Dienst werden aufgrund der Pensionierung frei, können die Stellen für ähnliche Fälle verwendet werden. Aufgrund der Besonderheiten der Feuerwehrlaufbahnverordnung, der Mitarbeiterfluktuation, der künftigen Entwicklung und der demografischen Situation im Fachbereich wird es künftig zu ähnlich gelagerten Fällen im mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst kommen.
Bei der Besetzung ist mit etwa 41.600 € zusätzlich im Vergleich zur Planung im Volljahreseffekt zu rechnen.
Anlagen
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