Beschlussvorlage - 21/SVV/0478
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewerblich-industrielle Vorhaltefläche im Regionalplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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25.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufnahme der von der Regionalplanung vorgeschlagenen Fläche in Potsdam Nord als Gewerblich-industrieller Vorhaltestandort in den Regionalplan wird abgelehnt.
Die Landeshauptstadt Potsdam gibt im Rahmen der frühzeitigen Einbeziehung zur Entwicklung eines Planungskonzeptes zur Festlegung großflächiger gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte (GIV) im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0. vom 07.12.2020 die in der Anlage 1 befindliche Einschätzung gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft ab.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming beteiligte die Landeshauptstadt Potsdam mit Schreiben vom 07.12.2020 frühzeitig im Zuge der Erstellung des Planungskonzeptes zur Festlegung großflächiger gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte (GIV) im Regionalplan Havelland-Fläming 3.0.
Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte wurden bislang durch den Landesentwicklungsplan dargestellt. Mit Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR) ging diese Aufgabe auf die Regionalen Planungsgemeinschaften über (LEP HR Ziel 2.3).
Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte dienen der langfristigen Flächenvorsorge für potentielle gewerblich-industrielle Ansiedlungen mit großem Flächenbedarf, und sind deswegen von kleinteiligen Entwicklungen freizuhalten. So sollen die wirtschaftlichen Wachstums- und Innovationspotentiale der Region auf wenige, besonders geeignete Standorte konzentriert werden.
Im vorherigen Landesentwicklungsplan LEP BB waren auf Potsdamer Stadtgebiet zwei Standorte vorgesehen, das sog. SAGO-Gelände an der Michendorfer Chaussee und eine Fläche in Potsdam Nord, westlich der Autobahn A 10 auf Höhe des Friedrichsparks.
Die Landeshauptstadt hatte sich 2018 in ihrer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan LEP HR positiv zum Standort Potsdam Nord geäußert, für das SAGO-Gelände jedoch eine Aufgabe des GIV-Status und stattdessen eine kleinteiligere gewerbliche Entwicklung vorgeschlagen. Diese Stellungnahme wurde als Vorlage Drucksache 18/SVV/0251 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
Für die Fläche in Potsdam Nord wird von der Regionalen Planungsstelle eine Flächengröße von bis zu ca. 130 Hektar angenommen. Nach Einschätzung der Stadt unter Berücksichtigung vorhandener Schutzgebiete, hochwassergefährdeter Bereiche und geeigneter Abständen zu Siedlungsbereichen beträgt diese jedoch maximal ca. 65-70 ha und liegt damit deutlich unter der Orientierungsgröße der Regionalplanung von 100 ha. Die Fläche liegt zwar außerhalb von Schutzgebieten und ist durch die Lage an der Bundesautobahn sehr gut für den motorisierten Individualverkehr und Lieferverkehre erreichbar, die ÖPNV/Bahn-Anbindung ist jedoch nicht ausreichend. Ohne eine Wieder-Eröffnung des Bahnhofes Satzkorn bzw. die Tramverlängerung bis zum Außenring wird die Erschließung als nicht ausreichend angesehen.
Nach Auskunft der Regionalen Planungsstelle wurden zudem zwei GIV-Standorte im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft von den Gemeinden befürwortet, sie liegen in Brandenburg/Havel und Nuthe-Urstromtal, diese sollen nun vorrangig konkretisiert werden.
Die Landeshauptstadt lehnt deshalb die Aufnahme der Fläche Potsdam-Nord als gewerblich-industrieller Vorsorgestandorte (GIV) im Regionalplan ab.
Die Landeshauptstadt Potsdam wird aber die langfristige Freihaltung der Fläche von kleinteiligen Nutzungen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit z.B. über die Beibehaltung der Darstellung als „Fläche für Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan sicherstellen. Zu prüfen ist die Eignung einer Teilfläche als temporäre Freiflächen-Solaranlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,1 kB
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