Anfrage - 21/SVV/0503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam und im B-Plan-Entwurf Nr. 145 zum Bauvorhaben Am Humboldtring haben die Erhaltung einer breiten Uferzone in Verlängerung des Nuthe-Parkes sowie der Sicht aus dem Park Babelsberg eine Rolle gespielt. Die Bestimmung des Areals des zuletzt gefällten Baumbestandes als Bauland ist durch keine Fraktion infrage gestellt worden. Dennoch haben zuletzt vor allem die Fällungen in diesem Areal Proteste hervorgerufen.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Inwieweit berücksichtigen die zuletzt vereinbarten Gestaltungen des B-Plans 145 und des Durchführungsvertrages Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im unmittelbaren Umfeld?

 

Auf den Flächen im Eigentum der Investoren ist im Bebauungsplan eine ca. 5400 m² große private Grünfläche festgesetzt, die entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplans zu begrünen und dauerhaft zu erhalten ist.

Auf Grund der exponierten Lage der Fläche in unmittelbarer Nähe der öffentlichen Grünflächen und der öffentlichen repräsentativen Durchwegung entlang der Havel ist im Städtebaulichen Vertrag gesichert, dass diese Fläche, bis auf einen schmalen Streifen um die geplante Stellplatzanlage, innerhalb von 2 Jahren nach Inanspruchnahme der Waldumwandlung entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem mit der Verwaltung abzustimmenden Freiflächengestaltungsplan wiederherzustellen ist.

 

Darüber hinaus sind im Geltungsbereich selbst umfangreiche Festsetzungen zu Eingrünungsmaßnahmen (z.B. Baum- und Strauchpflanzungen, Dachbegrünungen) festgesetzt, die sowohl die Ausstattung mit wohnungsnahmen Grün sichern als auch Ausgleichsfunktion erfüllen.

 

Insgesamt können so ca. 2/3 des Eingriffs im Gebiet selbst ausgeglichen werden.

 

Im Bereich der öffentlichen Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches, die sich im Bestand überwiegend als geschützte Biotopflächen darstellen und als solche auch durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplans dauerhaft geschützt werden, wurden zudem bereits artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Es handelt sich dabei um die Anbringung von Nisthilfen, welche die durch die Baumaßnahmen ausgelösten Verluste von Brut- und Lebensstätten ortsnah kompensieren.

 

r das verbleibende Drittel an naturschutzbezogenen Ausgleichserfordernissen werden die forstrechtlich angeordneten Waldausgleichsmaßnahmen in Anrechnung gebracht. Diese konnten nicht im unmittelbaren Umfeld nachgewiesen werden. Der angerechnete forstrechtliche Maßnahmenteil - es handelt sich um waldverbessernde Maßnahmen/ ökologischer Waldumbau - befindet sich jedoch auf Flächen innerhalb des Potsdamer Stadtgebietes im Ortsteil Groß Glienicke.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

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