Anfrage - 21/SVV/0517

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

So wünschenswert die Anlage von Solarparks auf Potsdamer Stadtgebiet ist, sollte dies nicht zur Vernichtung fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen führen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses zum Klimanotstand in Potsdam,

 

frage ich den Oberbürgermeister::

 

Ist gesichert, dass alle gegebenen rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, damit Flächen für Solarparks als Agro-Photovoltaik-Anlagen gleichzeitig weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden?

 

Eine Doppelnutzung von Solaranlagen durch intensive Landwirtschaft wird derzeit in Potsdam nicht verfolgt, da nach Einschätzung der Verwaltung die Nachteile einer solchen Bauweise die Vorteile überwiegen.

 

Bei Agro-Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist zunächst zwischen unterschiedlichen Anlagentypen zu differenzieren:

1)      Hoch aufgeständerte Anlagenkonstruktionen, bei denen unterhalb der Module die Bewirtschaftung mit herkömmlichen landwirtschaftlichen Maschinenglich ist.

2)      Anlagen, die in Linienstruktur angelegt werden, sodass sich Flächen zur Energiegewinnung und Flächen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung abwechseln.

 

Zu Anlagen nach 1)

Hoch aufgeständerte Anlagekonstruktionen sind wegen ihrer Bauweise deutlich stärker sichtbar und weisen so eine größere Wirkung auf das Landschaftsbild auf. Zudem ist auch der bauliche Eingriff durch die nötigen Fundamente höher als bei konventionellen Solaranlagen, ebenso der Aufwand beim Rückbau.

 

Zu Anlagen nach 2)

Anlagen in Linienstruktur würden bei einer Verteilung von 50% für Flächensolaranlagen und 50% für landwirtschaftliche Nutzung einen doppelt so hohen Flächenverbrauch als herkömmliche Flächensolaranlagen aufweisen, zudem würde sich ein deutlich höherer Aufwand für die Erschließung ergeben (Anbindung an das Stromnetz, Umzäunung etc.). Die landschaftsbildprägende Wirkung der Flächensolaranlage würde so auf eine deutlich größere Fläche verteilt, während die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen mit Einschränkungen verbunden wäre.

 

Durch die Vorhabenträgerin der geplanten Anlage in Satzkorn ist jedoch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen durch Beweidung der Gesamtfläche mit Schafen geplant, zudem eine Eingrünung und Blühstreifen. Diese Maßnahmen sind nicht mit Einschränkungen für die Wirksamkeit der Anlage verbunden, sie können auch im Bebauungsplan bzw. im städtebaulichen Vertrag gesichert werden und als Vorbild für spätere Projekte dienen.

 

Die Flächenverluste für die Landwirtschaft fallen dabei vertretbar gering aus. Im „Masterplan 100% Klimaschutz“ wurde das Ziele beschlossen, durch Freiflächensolaranlagen nachhaltige Energie im Umfang von 140.000 MWh/Jahr zu erzeugen.

 

Der hierfür benötigte Flächenbedarf ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der errichteten Module. Im „Masterplan 100% Klimaschutz“ wurde eine Produktivität von ca. 500 MWh/Jahr pro Hektar angenommen, woraus sich ein Flächenbedarf von insgesamt 280 Hektar ergibt. Im Projekt Satzkorn wird vom Vorhabenträger eine Leistungsfähigkeit von ca. 865 MWh/Jahr pro Hektar angenommen, der Unterschied ergibt sich durch die Weiterentwicklung der Module. Somit reduziert sich der zur Erreichung der Zielstellung des Masterplans nötige Flächenumfang auf insgesamt rund 162 Hektar.

 

162 Hektar entsprechen nur ca. 3% der gesamten Landwirtschaftsfläche von 5.260 Hektar in Potsdam (Flächenbilanz Flächennutzungsplan 2013). Der durch Flächensolaranlagen betroffene Anteil der landwirtschaftlichen Fläche Potsdam wäre also vergleichsweise (sehr) gering.

 

Im Ergebnis wird empfohlen, in Potsdam anstelle von Solaranlagen mit intensiver landwirtschaftlicher Doppelnutzung die nötigen Anlagen zur Erreichung der Ziele des Masterplanes 100% Klimaschutz auf wenige Standorte zu konzentrieren und mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung zu kombinieren.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

Loading...