Antrag - 21/SVV/0466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:

 

Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)

 

Fraktion     Mitglied    stellv. Mitglied

SPD      1. Herr David Kolesnyk  Herr Daniel Keller

       2. Herr Tiemo Reimann  Frau Anke Dreier-Horning

 

ndnis 90/Die Grünen  1. Frau Birgit Eifler   Frau Janny Armbruster

       2. Herr Frank Otto   Frau Wiebke Bartelt

 

DIE LINKE     1. Frau Dr. Sigrid ller  Frau Tina Lange

       2. Frau Isabelle Vandre  Herr Stefan Wollenberg

 

CDU      1. Herr Matthias Kaiser  Herr Björn Karl

 

DIE aNDERE     1. Frau Annina Beck   Herr René Kulke

 

AfD     1. Herr Oliver Stiffel  Herr Sebastian Olbrich
 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses r die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.

 

Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

Voraussetzung ist, dass der Antrag der Fraktion AfD auf Neubesetzung die erforderliche Mehrheit von der Mehrzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung also 29 Ja-Stimmen erhält.


 

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