Antrag - 21/SVV/0396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie mit den Grundstückseigentümern der Feldflächen an der Straße “Am Vogelherd” verhandelt werden kann über einen Flächenankauf zur Errichtung von wettkampffähigen Sportflächen anstelle der avisierten und erhaltenswerten Fläche im Remisenpark.

 

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Erläuterung

Begründung:

Auf die im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen  Raums (SBWL) mündlich vorgetragene Frage, ob zur Errichtung wettkampftauglicher Sportstätten als Alternative zum Remisenpark die in Privateigentum befindlichen Ackerflächen westlich an der Straße “Am Vogelherd” geprüft wurden, teilte die Verwaltung auf der Sitzung des SBWL am 24.11.2020 mit, dass es bisher nicht Prüfauftrag war, die o.g. Flächen für die Eignung zu prüfen und auch aus zeitlichen Gründen keine Prüfung erfolgte. Aus dem selben Grund erfolgten keine Gespräche mit den Grundstückseigentümern über einen möglichen Flächenankauf und -ausgleich.

Die Bürgerinitiative “Remisenpark erhalten” wiederum weist zurecht darauf hin, dass bei der Errichtung der geplanten Sportfreianlage mit zwei Großspielfeldern und eventuell kleineren Nebenfeldern, trotz Ablehnung durch den Naturschutzbeirat Natur-, Arten- und Umweltschutzbelange ignoriert würden. Insbesondere mahnt die Bürgerinitiative an  

die Verpflichtung der Stadt, im Gegenzug zur Bebauung am Bornstedter Feld, eine große Grünfläche für Naturschutz als Kompensationsfläche zu erhalten

 

Bei der Errichtung einer wettkampftauglichen Sportanlage auf den o.g. Flächen an der Straße “Am Vogelherd” ergäben sich deshalb aus oben genanntem mehrere Vorteile, die eine Prüfung begründen:

- das Areal ist nur wenige 100 Meter vom Remisenpark entfernt und die Verkehrsanbindung genauso gegeben, 

- es bestehen keine Bodendenkmale wie gegenüber der Haltestelle Campus Jungfernsee (Teil der Lennéschen Feldflur), 

- durch die landwirtschaftliche Nutzung als Ackerfläche bestehen keine Auflagen wie in einem Trinkwasserschutzgebiet, 

- die Artenvielfalt von Flora und Fauna im Remisenpark kann erhalten werden.


 

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