Antrag - 21/SVV/0397
Grunddaten
- Betreff:
-
Schadensersatz für Betreiber der Beachvolleyballanlage im Volkspark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2021
| |||
|
02.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.05.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Betreiber der Beachvolleyballanlage funfor4 im Bornstedter Feld die Kosten zu ersetzen, die er im Vertrauen auf die Gültigkeit der erteilten Baugenehmigung für den Umzug innerhalb des Bornstedter Feldes getätigt hat, bevor der Vollzug der Baugenehmigung durch Anwohner gerichtlich ausgesetzt wurde.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im September 2021 über den Sachstand informiert werden.
Erläuterung
Begründung:
In der Märkischen Allgemeinen Zeitung wird am 16.03.2021 darüber berichtet, dass die Landeshauptstadt Potsdam dem Betreiber der Beachvolleyballanlage funfor4 nicht die Aufwendungen erstatten will, die er im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Baugenehmigung der Landeshauptstadt Potsdam getätigt hat.
Wir halten es für wichtig, dass sich Bürger*innen und Gewerbetreibende auf die Gültigkeit städtischer Genehmigungen verlassen können und dass Aufwendungen erstattet werden, die im Vertrauen auf die Umsetzung dieser Genehmigungen entstanden sind.