Anfrage - 21/SVV/0512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit 2020 sieht eine Richtlinie ‚Dresden baut grün der Stadtverwaltung Dresden die Begrünung städtischer Gebäude vor. Demnach sind bei allen kommunalen Hochbauvorhaben also Neubau, Umbau und Erweiterungen Fassaden- oder Dachbegrünung am Gebäude vorzusehen. Damit nimmt die Landeshauptstadt Dresden neben wenigen anderen Städten in Deutschland eine Vorreiterrolle ein.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Ist eine Richtlinie wie in Dresden auch für die kommunalen Bauvorhaben in Potsdam geplant?

 

Die Dresdener Richtlinie „Dresden baut grün“, basiert auf einer internen Entscheidung des Oberbürgermeisters der Stadt Dresden.

 

In Potsdam werden, auch ohne verbindliche Vorgabe, im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig Festsetzungen für die obligatorische Gestaltung von Gründächern geprüft und, sofern andere Belange (z. B. Dachformen) nicht entgegenstehen, festgelegt. Bei kommunalen Bauprojekten werden solche Vorgaben dann umfassend berücksichtigt.

 

Darüber hinaus prüft der Kommunale Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam bei seinen Bauvorhaben unabhängig von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben (d. h. auch außerhalb von B-Plan-Gebieten oder in B-Plan-Gebieten ohne Festsetzungen zur Dachbegrünung), ob die Ausbildung einer Grünbedachung technisch, wirtschaftlich, gestalterisch und ökologisch sinnvoll ist.

 

Nach Einschätzung des KIS sollte die Konzeption einer Fassadenbegrünung im Rahmen eines auf nachhaltiges Bauen ausgelegten Planungsprozesses als Ergebnis der kreativen Entwurfsarbeit des Architekten und nicht auf der Grundlage formaler Vorgaben des Bauherrn entwickelt werden.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling, Kommunaler Immobilien Service

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