Antrag - 21/SVV/0389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen:

dass die Stadt Potsdam Gespräche mit der Stadt Werder/ Havel, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, den Ortsbeiräten von Töplitz und Grube führt, um die Möglichkeiten zur Schaffung einer gemeinsamen Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Grube Laubenweg und Leest (Potsdam-Mittelmark) zu schaffen.

Hierbei sind verschiedene Varianten der Radwegeführung zu untersuchen unter Berücksichtigung des Planfeststellungsverfahrens zur geplanten Baumaßnahme „L902-Bw 2 Brücke über die Wublitz bei Grube-Leest“.

Das Ergebnis ist dem Ortsbeirat Grube im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung spätestens im Juni vorzustellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Ortsbeirat Grube hat in seiner 17. öffentlichen Sitzung am 22.03.2021 mit der Drucksache 21/SVV/0300 beschlossen, diese, den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46, Abs. 2 BbgKVerf).

 

 

Der Ortsbeirat begründet seinen Antrag damit, dass das derzeitige Planfeststellungsverfahren „L902-Bw 2 Brücke über die Wublitz bei Grube-Leest“ sieht beim Neubau dieser Brücke zwar einen Geh- und Radweg vor, eine ortsteilverbindende Rad- und Fußwegeplanung/ Verbindung hier nicht berücksichtigt ist.

Die aus dem Jahr 2015 zugrunde gelegten Verkehrszahlen/ 24h sind veraltet und bedürfen einer neuen Erhebung. Das Einwohnerwachstum der angrenzenden Ortsteile, der Quell, und Zielverkehr zu den neuerrichteten Baugebieten und die Erweiterung des Wissenschaftsstandortes Golm sind in dieser Verkehrserhebung nicht berücksichtigt worden.

 

Derzeit wurden diejenigen, die Einwände gegen das oben genannte Planfeststellungsverfahren eingebracht haben, durch das Landesamt für Bauen und Verkehr angeschrieben, um sie über die Erwiderungen des Vorhabenträgers zum Planfeststellungsverfahren zu informieren.

Der Ortsbeirat Grube hat per Beschluss am 25.02.2019, Drucksache 19/SVV/0289 den Oberbürgermeister gebeten, gegen das Planfeststellungsverfahren Einwände einzulegen.

 

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