Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0158

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung den Willen und das Ziel, den Uferweg am Groß Glienicker See wieder für die Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1        die bis heute gesperrten zwei Uferwegbereiche, für die der Oberbürgermeister nunmehr ein Wegerecht erhalten hat, durch Nutzung dieses Rechtes zu öffnen

 

2        unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen die Möglichkeit zu prüfen, durch den Bau von ggf. temporären Steganlagen (Schwimmstege) im Groß Glienicker die von den Anliegern gesperrten letzten zwei Sperrungen des Uferwegs zu überbrücken und auf diese Weise als Übergangslösung bis zu einer durchgängigen Wiederherstellung eines öffentlichen Uferweges eine wasserseitige Begehbarkeit zu ermöglichen.

 

 Das Prüfergebnis zu 2 ist im April 2021 vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Die Herstellung des freien Uferzugangs und die Umwandlung des ehemaligen Todesstreifens in eine öffentliche Grünfläche (Uferpark) mit einem Uferweg war eine wichtige Errungenschaft der friedlichen Revolution 1989 und der Herstellung der Deutschen Einheit 1990. Diese Entwicklung wurde 20 Jahre später umgekehrt, indem Grundstückseigentümer ihre Abschnitte des Uferwegs für den freien Zugang gesperrt haben. Seitdem führt die Stadt mit den Mitteln der Wegerechtsbeantragungen eine Auseinandersetzung, die bisher ohne abschließenden Erfolg geblieben ist.

 

An zwei bisher gesperrten Stellen hat der Oberbürgermeister beim Grundstücksverkauf an Dritte auf das der LH P gem. B-Plan Nr. 8 zustehende Vorkaufsrecht verzichtet. Die LH P hat dafür ein im Grundbuch gesichertes Wegerecht erwirkt. Dennoch hat der Oberbürgermeister sich dafür entschieden, dieses Recht nicht zu nutzen und den Weg entgegen dem Gemeinwohlinteresse weiter verschlossen zu halten. Die Abweisung der jüngsten Normenkontrollklage geschah aus formalen Gründen. Der darin vorgetragene  Sachvortrag kann mit einem möglichen Weiterbau des Uferweges begegnet werden.  

 

Es zeichnet sich ab, dass ein freier Uferzugang an den beiden noch gesperrten Uferwegbereichen erst nach einem langen Zeitraum wieder erreichbar sein wird. Um in absehbarer Zeit den Zugang zum Ufer am Groß Glienicker Seeufer  r alle wieder zu ermöglichen, sollte die Stadt den Versuch unternehmen, durch den Bau von Steganlagen, auch abschnittsweise, den gegenwärtigen Zustand zu beenden.


 

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Anlagen

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