Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit dem Beschluss 21/SVV/0084 hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister beauftragt, mit den für Potsdam zuständigen Landtagsabgeordneten („der demokratischen Parteien“) Gespräche zu führen und Bekenntnisse für den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam einzufordern.

 

Der Oberbürgermeister lud entsprechend des Auftrags zu einem Gespräch über die Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg am 12. April 2021 ein. Sechs Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und BVB/Freie Wähler des Landtages Brandenburg folgten der Einladung und nahmen an der Videokonferenz teil.

 

Der Oberbürgermeister stellte die Position der Landeshauptstadt Potsdam dar, wie sie die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Beschluss 21/SVV/0024 zum Ausdruck gebracht hat. Mit diesem Beschluss fordert die Stadtverordnetenversammlung die Landesregierung auf, die öffentlich gewordenen Planungen zur Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes in Potsdam nicht weiter zu verfolgen. Ein entsprechendes Schreiben hat der Oberbürgermeister an die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg, Frau Susanne Hoffmann, geschickt.

 

Im Gespräch mit den Abgeordneten verdeutlichte der Oberbürgermeister, dass die maßgeblichen Kriterien „Erreichbarkeit der Standorte“ und der „Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte“r eine Aufrechterhaltung des Standortes Potsdam sprechen. Das Arbeitsgericht in Potsdam ist zentral gelegen und in jeglicher Art und Weise sehr gut erreichbar. Die Funktionsfähigkeit des Arbeitsgerichts Potsdam ist in keiner Weise gefährdet, es handelt sich um kein Kleinstgericht. Aktuelle Entwicklungen im Jahr 2020 und Prognosen der Fallzahlen müssen bei der Standortentscheidung zwingend berücksichtigt werden. Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine wachsende Stadt; sie ist regionaler Wachstumskern, bietet eine hohe Lebensqualität und ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Dies wird sich auch in der weiteren Entwicklung der arbeitsgerichtlichen Verfahren niederschlagen. Es ist von einem weiteren Anstieg der Fallzahlen auszugehen.

 

Zudem würde das Land Brandenburg mit einer Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam bundesweit ein falsches Signal setzen. Potsdam wäre die einzige Landeshauptstadt in der Bundesrepublik Deutschland ohne ein Arbeitsgericht. Die Umsetzung des Konzeptes der Justizministerin würde auch zu weniger Bürgernähe, weniger Service und zu zusätzlichen Hürden für den Zugang zum Arbeitsgericht führen. Arbeitnehmer/innen könnten davon abgehalten werden, ihre Rechte geltend zu machen und es bedeutet mehr Unsicherheit und längere Verfahren für die Arbeitgeber/innen.

 

Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit findet der erste Termin - der Gütetermin - regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Klageeingang statt und die meisten Verfahren werden spätestens nach sechs Monaten erledigt. Mittelfristig wäre nicht auszuschließen, dass sich die Dauer der Verfahren durch den Mehraufwand verlängern würde.

 

Der Nutzen von Gerichtstagen ist bislang nicht belegt und wird durch die Landeshauptstadt Potsdam aufgrund der vorzuhaltenden und gebundenen Ressourcen angezweifelt. Ein Gerichtsbetrieb wird auch nicht nur durch die Anwesenheit eines Spruchkörpers aufrechterhalten, sondern erfordert auch die Infrastruktur des Gerichtes vor Ort, die kurzfristige Erreichbarkeit per Telefon oder Schriftsatz. Insbesondere die Rechtsantragsstelle, in der Klagen vor Ort schnell und unkompliziert eingereicht werden können, würde in Potsdam fehlen. Für Parteien und Rechtsanwälte würde eine Schließung des Standortes Potsdam, so wie von der Ministerin der Justiz vorgesehen, zu einem erhöhten Aufwand führen.

 

 

Der Oberbürgermeister hat zum Ausdruck gebracht, dass die Landeshauptstadt Potsdam vom Landtag erwartet, den Standort Potsdam zu erhalten.

 

Die anwesenden Mitglieder des Landtages haben ihrerseits erläutert, dass die Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit im parlamentarischen Verfahren viel Beachtung erfährt. Die Behandlung im Fachausschuss erfolge in den kommenden Wochen. Ein Fachgespräch des Rechtsausschusses könne durchaus neue Erkenntnisse bringen, die dann ausgewertet werden müssten und gegebenenfalls zu Änderungen führen könnten.

 

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen signalisierten, eine Schließung des Gerichtsstandortes Potsdam abzulehnen und sie stellten auch die Reform in Gänze in Frage. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen führten aus, dass eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg notwendig wäre. Gleichwohl sei noch mit Änderungen am Entwurf der Ministerin im parlamentarischen Verfahren zu rechnen.

 


 

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