Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Golmer Damm und den Galliner Damm als FAHRRADSTRASSEN bzw. -ZONE zu widmen, eine geeignete Beschilderung zu veranlassen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer: innen die Anordnung vorhandener Begegnungsbereiche zu prüfen und gegebenenfalls neue anzulegen sowie die Bankette zu überarbeiten.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die beiden Wege

  • sind im Gegensatz zum Rad- und Fußverkehr r den PKW- und LKW-Verkehr nicht durchgängig nach Werder und Potsdam West (reiner Anliegerverkehr bzgl. des motorisierten Verkehrs),
  • dienen der Anbindung der Siedlung Am Zernsee an die Ortslage,
  • binden verschiedene Gewerbebetriebe (u.a. Gut Schloss Golm, Bootswerft Grabow) und landwirtschaftliche Nutzungsgebiete an die Ortslage an,
  • sind Hauptzugang für Erholungssuchende zum Landschaftsschutzgebiet Golmer Luch mit den beiden öffentlichen Seezugängen und
  • zugleich eine sehr stark frequentierte überregionale Radwegeverbindung (Europaradweg) für Fahrradtourist:innen und Fahrradberufspendelnde (Regionalbahnhof Werder, Gemeinde Schwielowsee, Potsdam Science Park in Golm, …),

Die Straßen haben eine 3,00 bis 3,20 m breite Asphaltdecke. Bereits bei Begegnungen von nur einem PKW und einzelnen Fußnger:innen oder Radfahrer: innen kommt es zu Nutzungskonflikten. Ein angemessener und sogar teils vorgeschriebener Sicherheitsabstand zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen kann praktisch nicht eingehalten werden ohne den unbefestigten Randstreifen mitzubenutzen, der teils bis zu 10 cm unterhalb der Asphaltschicht liegt. Die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer: innen bedürfen in diesem Bereich eines besseren Schutzes.

Mit der Ausweisung als Fahrradstraße bzw. -zone und Beschilderung durch Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ wäre sichergestellt, dass der Wegezug weiter wie bisher multifunktional genutzt werden kann.  

Zugleich ist anzunehmen, dass sich die Chancen von Zuwendungen im Rahmen einschlägiger Fördermittelprogramme erhöhen und so den städtischen Haushalt entlasten würden.

Die zeitliche Dringlichkeit dieses Antrages wird hiermit betont, insbesondere die Umsetzung einer Beschilderung betreffend, denn die Nutzungsfrequenz nimmt ständig zu, unabhängig vom Baufortschritt der neuen Fahrradbrücke über den Zernsee. Der Gegenstand dieses Antrages wurde bereits im Maßnahmeplan für Golm von 2013 (Punkt 3-21) festgeschrieben und sollte damals bereits direkt umgesetzt werden.

 

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Anlagen

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