Antrag - 21/SVV/0511
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Raucherzonen an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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25.08.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen und ggf. darzustellen, ob und wie an den Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam Flächen so gekennzeichnet und infrastrukturell ausgestattet werden können, dass eine durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Form der räumlichen Trennung zwischen Nichtraucher_innen und Raucher_innen erfolgen kann.
Erläuterung
Begründung:
Die im Antrag dargestellte Problematik ist konfliktbeladen und tägliche Lebenswirklichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Viele von uns kennen die Situation, an einer öffentlichen Haltestelle zu stehen und sich so ungewollt und ungeschützt in die Situation des sogenannten Passivrauchens gebracht zu haben.
Öffentliche Haltestellen erinnern heute mitunter eher an „kleine Raucherinseln“ als an Schutz- oder Warteunterständen des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Kinder, lebensältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind diesen Gefahren an diesen Orten noch unmittelbarer ausgesetzt, da hier oft eine alternative Aufenthaltsmöglichkeit fehlt oder das Bewusstsein noch nicht vorhanden ist, sich dieser Gefahr entziehen zu können. Und deshalb ist auch die Intention des vorliegenden Antrages die Richtige! Rauchen gehört sich nicht an Haltestellen des ÖPNVs und auch nicht auf Kinderspielplätzen. Letzteres ist bereits im Brandenburgischen Nichtrauchendenschutzgesetz geregelt.