Antrag - 21/SVV/0266

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Ortslage Groß Glienicke eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an folgender Stelle aufzustellen:

 

- Seepromenade, zwischen Bergstraße und Hechtsprung in beide Richtungen

 

Die Kosten sind ggf. aus den Mitteln zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft zu begleichen.
 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat in seiner 19. öffentlichen Sitzung- Videokonferenz am 16.02.2021 einstimmig beschlossen (DS 20/SVV/1499), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

 

Der Ortsbeirat begründet das Anliegen damit, dass in den vorgenannten Bereichen des OT Groß Glienickes als zulässige chstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen ist. Diese Höchstgeschwindigkeit wird immer wieder nicht eingehalten. Zum Schutz von Schulkindern, Kitakindern, Senioren und Radfahrerinnen etc. haben sich an anderen Stellen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr bewährt.
 

Loading...