Beschlussvorlage - 21/SVV/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu erweitern (gemäß Anlage 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz“ herbeizuführen und den Flächennutzungsplan im zugehörigen Teilbereich im Parallelverfahren zu ändern.

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verfahrenskosten

Mit der Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind externe Planungskosten zu erwarten, die sich voraussichtlich auf 80.000,00  belaufen. Diese externen Planungskosten sollen vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel auch für künftige Jahre durch den Fachbereich Stadtplanung innerhalb seines Budgets aus dem Produktkonto 5110400/5431569 bereitgestellt werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2023 anfallen.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2022 zu rechnen.

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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