Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit der Umsetzung des Beschlusses „Steigerung der Nutzungsqualität im öffentlichen Straßenraum“ (DS 20/SVV/1009) wird dem Anliegen des vorliegenden Beschlusses zum Bürgerhaushalt weitgehend gefolgt, die Dominanz des Kfz-Verkehrs im genannten Gebiet zu mindern. Dabei sollen, bisher zum Parken von Kfz genutzte Flächen anderen Nutzungen zur Vergung gestellt werden. Somit würde der Kfz-Verkehr im Bereich weiter reduziert werden. Eine entsprechende rgerbeteiligung (Werkstattverfahren) soll das Projekt begleiten.

Dem Beschluss „Verringerung des Ruhenden Verkehrs“ (DS 20/SVV/0858) folgend, wird außerdem ein Konzept erarbeitet, dass den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum verringern soll.

 

Darüber hinaus wird angemerkt, dass der benannte Bereich zwischen Hegelallee und Charlottenstraße, Luisenplatz und dem Holländischen Viertel bereits als Ergebnis des Beschlusses zum Innenstadtverkehrskonzept als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (Tempo-20-Zone) ausgewiesen wurde.

Mit der Installation der Diagonalsperre im Knotenpunktbereich von Gutenberg- und Jägerstraße wird der Kfz- und Lkw-Durchgangsverkehr im benannten Bereich mittlerweile unterbunden (Maßnahme des Innenstadtverkehrskonzepts). Ob in der kleinen Hegelallee noch Stauausweichverkehr stattfindet, wird im Rahmen einer aktuell laufenden Untersuchung zum Stauausweichverkehr ermittelt. Gegebenenfalls werden hier Maßnahmen erarbeitet. Eine Sperrung des genannten Bereichs für Lkw ist damit nicht mehr notwendig, da Lkw-Verkehr nur noch als Lieferverkehr stattfindet.

 

Eine Erweiterung des ÖPNV um attraktive Angebote (Carsharing, Bikescharing usw.) und die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Innenstadtverkehrskonzepts (siehe auch Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Innenstadtverkehrskonzepts DS 20/SVV/1008).

 

Eine Auswertung der Erfahrungen und ggf. Übertragung auf weitere Quartiere erfolgt grundsätzlich.
 

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