Antrag - 21/SVV/0508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie an der Bundesautobahn 10, Anschlussstelle Töplitz/Leest, die Fahrt durch den Potsdamer Ortsteil Grube für Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t ausgenommen Pkw und Busse ausgeschlossen werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Ortsdurchfahrt Grube ist aufgrund ihrer innerorts unzureichend ausgebauten und sicheren verkehrstechnischen Infrastruktur nicht geeignet, von Kraftfahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, dauerhaft und für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sicher durchfahren zu werden.

Das Anbringen des Zeichens 253 (gem. lfd. Nr. 30, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen) Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t nnte eine Möglichkeit für eine Verkehrsberuhigung für den Ortsteil Grube darstellen. Ausnahmen für landwirtschaftliche Verkehre, Busse des ÖPNV und Lieferverkehre sollten weiterhin möglich sein.

Das Anbringen des o.g. Verkehrszeichens inkl. der definierten Ausnahmen durch Zusatzschilder stützt auch die Aussagen der Landeshauptstadt Potsdam auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 20/SVV/1429 und ist eine weitere Steuerungsmöglichkeit, LKW-Verkehre im Potsdamer Ortsteil Grube zu verringern und den Ortsteil für die Menschen sicherer zu machen.


 

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