Antrag - 03/SVV/0327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich ausgehend von früher gemachten Zusagen in die Gespräche zwischen dem Garagenbeirat und der Gewoba einzuschalten und im Interesse des sozialen Friedens in der Stadt auf eine verträgliche Lösung hinzuwirken.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Veräußerung von städtischen Grundstücken an die Gewoba sind auch eine Reihe von Garagengrundstücken übergeben worden. Die Garagenbesitzer bestehen ihrerseits auf einem Vorkaufsrecht gemäß § 57 Schuldrechtsanpassungsgesetz. In einem Gespräch mit dem Garagenbeirat hat der ehemalige Oberbürgermeister einen fairen Umgang mit den Garagenbesitzern zugesagt. Diesen fairen Umgang sehen die Garagenvereine durch den bisherigen Verlauf der Gespräche mit der Gewoba und ihrem Geschäftsbesorger nicht mehr gewährleistet. Deshalb sollte sich der Oberbürgermeister in diese Gespräche einschalten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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