Antrag - 21/SVV/0266
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsanzeigenanlagen im OT Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2021
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02.06.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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27.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Ortslage Groß Glienicke eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an folgender Stelle aufzustellen:
- Seepromenade, zwischen Bergstraße und Hechtsprung in beide Richtungen
Die Kosten sind ggf. aus den Mitteln zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft zu begleichen.
Erläuterung
Begründung:
Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat in seiner 19. öffentlichen Sitzung- Videokonferenz am 16.02.2021 einstimmig beschlossen (DS 20/SVV/1499), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).
Der Ortsbeirat begründet das Anliegen damit, dass in den vorgenannten Bereichen des OT Groß Glienickes als zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgewiesen ist. Diese Höchstgeschwindigkeit wird immer wieder nicht eingehalten. Zum Schutz von Schulkindern, Kitakindern, Senioren und Radfahrerinnen etc. haben sich an anderen Stellen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen zur Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr bewährt.