Antrag - 21/SVV/0402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderung der Potsdamer Baumschutz­verordnung (PBaumSchVO) vorzubereiten.

 

§ 3 Abs. 2 a) soll so geändert werden, dass alle ume ab einem Stammumfang von 45 cm durch die PBaumSchVO geschützt werden. Eine Differenzierung nach dem Standort von Bäumen im Innen- oder Außenbereich soll nicht mehr vorgenommen werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im August 2021 über den Sachstand zu unterrichten.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 02.06.2017 trat in der Landeshauptstadt Potsdam die geänderte Baumschutzverordnung (PBaumSchVO) in Kraft. Damit wurde der Stammumfang erhöht, bis zu welchem ume genehmigungsfrei gefällt werdenrfen. Außerdem wurden Bäume, die auf Friedhöfen oder dichter als 300 cm entfernt von Wohngebäuden stehen, pauschal aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen und sind nun - unabhängig von Größe und ökologischem Wert - nicht mehr durch die PBaumSchVO geschützt.

 

Vorausgegangen war dem Beschluss eine lange Debatte in der Öffentlichkeit und in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung. Der Oberbürgermeister hatte die Absenkung der Schutzstandards vor allem damit begründet, dass rechtliche Unsicherheiten ausgeräumt und die Bearbeitungszeiten r Anträge auf Genehmigung von Baumfällungen verkürzt werden sollten.

 

Nach der öffentlichen Auslegung wurde in den letzten Ausschusssitzungen ein Kompromiss beschlossen. Danach sind Bäume nicht mehr ab 30 cm Stammumfang geschützt, aber auch nicht wie vom Oberbürgermeister beantragt erst ab 60 cm. Die Stadtverordneten verständigten sich letztlich darauf, dass nftig ume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen sowie Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen geschützt sein sollen.

 

 

Inzwischen zeigt sich, dass die geänderte Baumschutzverordnung nicht zu der gewünschten Verkürzung der Bearbeitungszeiten geführt hat. Den Hauptgrund dafür sieht die Stadtverwaltung offenbar in der durch die neue Baumschutzverordnung vorgenommenen Differenzierung nach dem Standort des Baumes. Diese Regelung führt offenbar zu erhöhtem Verwaltungsaufwand.

 

Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne (19/SVV/0033) teilte der Oberbürgermeister mit: Entsprechend der Beantwortung der DS 18/SVV/0064 konnte die Bearbeitungszeit weniger als ursprünglich beabsichtigt verkürzt werden, da es durch den bürgerschaftlich-politischen Willensbildungsprozess zum Beschluss der PBaumSchVO z.B. zur Aufnahme eines zu unterscheidenden Innen- und Außenbereiches kam. Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei ca. 3,5 Monaten und ist wesentlich von der Qualität der Antragsunterlagen abhängig.

 

Die mit unserem Antrag vorgeschlagene Aufhebung dieser Differenzierung nach Innen- und Außenbereich verkürzt den Verwaltungsaufwand und die Bearbeitungszeiten.

 

Gleichzeitig fallen wieder mehr Bäume in den Schutzbereich der Baumschutzverordnung. Das ist nicht nur aus klimapolitischen Gründen wichtig und sinnvoll, sondern entlastet auch über zusätzliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den städtischen Haushalt.

 

 

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