Antrag - 03/SVV/0331

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie durch „Instrumente kommunaler Familienpolitik“ – Familienbericht, Familienförderplan, Familienfreundlichkeitsprüfung sowie Familienbeauftragte/r – die Familienpolitik der Landeshauptstadt Potsdam verbessert werden kann. Hierüber ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2003 zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Eberhard Kapuste

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Familienpolitik ist ein herausragendes Beispiel für ein subsidiär konzipiertes Politikfeld. Sie kann von Bund und Ländern nur dann erfolgreich betrieben werden, wenn sie von der kommunalen Seite flankiert wird. Die demografische Entwicklung Deutschlands erfordert ein grundsätzliches Gegensteuern der Politik. Dabei besteht das Problem nicht im Bevölkerungsrückgang an sich, sondern im Grad der Beschleunigung der Bevölkerungsschrumpfung und der raschen Überalterung. Die Entscheidung für oder gegen Kinder wird im Hinblick auf die konkreten Lebens- und Arbeitsbedingungen vor Ort getroffen, wobei eine kommunale Familienpolitik unter demografischem Aspekt nur nachhaltig und langfristig wirken kann, wenn sie die Lebensbedingungen der Familien über die gesamte Dauer des Familienzyklus fördert. Auch wenn sich die Potsdamer Bevölkerung derzeit zu stabilisieren scheint, wird sich die Stadt diesem Problem nicht auf Dauer verschließen können, allein schon wegen der damit verbundenen Verteilungskonflikte im kommunalen und im Länderfinanzausgleich.

 

Zur weiteren Erläuterung ist eine Schrift „Kommunale Familienpolitik – Grundfragen, Handlungsansätze und Zielkonflikte“ beigefügt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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