Beschlussvorlage - 21/SVV/0591

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Aufnahme von Krediten in Höhe von 32.707.455 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gemäß Wirtschaftsplan 2019 durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:

 

- Kommunalkredit, Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von mindestens 1 % p. a.

bzw. Ratenkredit

- max. Zinssatz 3,0 % p. a.

 

Die Kreditaufnahme hat innerhalb von 5 Monaten nach Beschlussfassung zu erfolgen.


 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 18/SVV/0855 vom 30.01.2019 den Wirtschaftsplan 2019 des KIS beschlossen. Basierend auf der Genehmigung der Kommunalaufsicht vom 16.07.2019 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist der Wirtschaftsplan mit seiner Veröffentlichung am 05.09.2019 in Kraft getreten.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde auf 32.707.455 € festgesetzt.

 

Mit der Beschlussvorlage DS 20/SVV/0405 vom 03.06.2020 wurde von der Stadtverordneten­versammlung die Kreditaufnahme über einen Teilbetrag i. H. v.  20.000.000 € beschlossen. Dieser Aufnahmebeschluss war befristet auf 10 Monate, d. h. bis 03.04.2021. Auf Grund vorhandener Liquidität des Eigenbetriebs sowie der Verschiebung einer Reihe von Bauprojekten, bestand im beabsichtigten Zeitraum kein Bedarf für eine Aufnahme von weiteren Kreditmitteln. Nach aktueller Liquiditätsplanung besteht jedoch ab Juni 2021 ein Bedarf, diese Kreditmittel aufzunehmen. Da der o. g. Beschluss aber nur bis 03.04.2021 gültig war, wird eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Diese soll nunmehr jedoch für den Gesamtbetrag der Kreditermächtigung erfolgen um die Finanzierung der geplanten Bauvorhaben des KIS sicherzustellen. Die Aufnahme von Krediten ist unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung vorgesehen.

 

Gemäß § 74 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 86 Abs. 2 BbgKVerf gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung aus dem Wirtschaftsplan 2019 längstens bis zur Veröffentlichung des Wirtschaftsplans 2021 ihre Gültigkeit. Der Wirtschaftsplan 2021 wurde zwar durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 beschlossen, jedoch konnte er wegen fehlender kommunalrechtlicher Genehmigung der Kredit- und Verpflichtungsermächtigung noch nicht in Kraft treten.

 

Die Zuständigkeit für die tatsächliche Entscheidung über die Kreditaufnahme liegt gemäß § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und § 6 der Satzung des Eigenbetriebes KIS bei der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es sind die Aufnahmen von Kommunaldarlehen vorgesehen. Sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll sollen auch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - und der Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB - genutzt werden.

 

Der Kredit soll innerhalb von 5 Monaten nach Beschlussfassung aufgenommen werden. Bei der Aufnahmeentscheidung hat der KIS die Subsidiarität der Kreditaufnahme nach § 64 (3) BbgKVerf zu prüfen. Bei der Ausschreibung ist auf einen günstigen Aufnahmezeitpunkt bezüglich des Zinsniveaus zu achten. Der KIS kann die Gesamtkreditsumme auf mehrere Kredite aufteilen. Dabei gelten die im Beschluss genannten Bedingungen für jeden einzelnen Kredit.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nach der erfolgten Aufnahme der Kredite über den vertraglichen Zinssatz informiert.


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Die finanziellen Auswirkungen der Kredite sind im Wirtschaftsplan 2021 des KIS berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung des maximalen Zinssatzes von 3,0 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 1 % p. a. führt dies im ersten Jahr nach Kreditaufnahme bei einem Annuitätendarlehen zu einer maximalen Zinsbelastung i. H. v. 981.224 € und einer Tilgung i. H. v. 327.075 €. Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgejahren bei 1.308.298 € p. a., wobei sich die Zinsbelastung zu Gunsten der Tilgung schrittweise verringert.

 

Die finanziellen Auswirkungen der mit Hilfe der Kredite getätigten Investitionen, in Form von Mieten und Betriebskosten für die Nutzer, sind in der gültigen Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2020/2021 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vollumfänglich berücksichtigt.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...