Antrag - 21/SVV/0633
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlebnisraum Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Konzept „Erlebnisraum Innenstadt“ für Potsdam zu erarbeiten. Das Konzept soll der Geschäftsentwicklung, der Ingangsetzung, der Gründungs- und der Anschubfinanzierung für Gewerbe mit Erlebnischarakter dienen. Für ein mögliches Investitionsprogramm sollen Landes- und Bundesfördermittel und weitere Finanzierungsoptionen geprüft werden.
Das Ziel des Konzeptes soll die Etablierung eines Modellprojektes „Potsdam Erlebnisraum Innenstadt“ werden. Das Konzept soll den Wandel der Innenstadt als Gastronomie- und Einzelhandelsstandort zum Erlebnisraum nachhaltig finanziell und verwaltungsseitig begleiten und unterstützen.
Dabei sollen folgende Eckpunkte geprüft werden:
- Erwerb und/oder Zwischenanmietung leerstehender Ladenflächen in der Potsdamer Innenstadt durch die Landeshauptstadt Potsdam
- Entwicklung, Konzeption, Ausstattung, Förderung und anteilige Finanzierungskosten der Ingangsetzungskosten erlebnisorientierter Gewerbe = Publikumsmagnete
- Investitionsförderung zur Ansiedlung speziell erlebnisorientierter Gewerbe ohne Einschränkung auf Gastronomie und Handel
- Einrichtung eine Potsdam Erlebnisrats aus Mitgliedern der Kreativwirtschaft. Ziel des Programms ist es
Erläuterung
Begründung:
Als wirtschaftliche Folge der Corona Pandemie werden etliche Inhaber von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben in existenzielle Schwierigkeiten fallen und ihr Gewerbe aufgeben müssen. Der unvermeidliche Leerstand wird zum Teil das gleiche Schicksal erfahren wie in vergleichbaren Innenstädten zu sehen: Das abwechslungsreiche, heimelige Stadtbild wird einer Ansammlung von monoton wirkenden Handelsketten weichen. Dadurch wird ein Niedergang der Innenstadt eingeleitet, der mittelfristig in einer Verödung und in einem Verlust der Kaufkraftbindung kulminieren wird.
Der wünschenswerte Entwicklungspfad hin zu einer erlebnisorientierten, attraktiven, publikumsstarken und prosperierenden Innenstadt ist ohne tatkräftiges Eingreifen kommunaler Entscheider und ohne die Unterstützung und Begleitung durch deren Verwaltungsstrukturen nicht vorstellbar.
Die Sondersituation am Ende der Corona-Pandemie erfordert ein besonderes Maßnahmenbündel, und eine besondere Form des Verwaltungshandelns.
Auf staatlicher (Bundes-) Ebene werden besondere wirtschaftliche Ziele traditionell mit sehr effektiven Förderprogrammen erreicht. Die Innovationskraft des Standorts Deutschland ist ein Produkt einer Jahrzehnte alten Förderprogrammatik (BMFT-Forschungsprojekte, ZIM-Innovationsförderung …).
Ziel könnte es sein, 25% der verfügbaren Innenstadtfläche (Ladenlokale) für erlebnisorientiertes Gewerbe zu genehmigen.