Beschlussvorlage - 03/SVV/0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“

    zum 31.12.2001 wird gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2. Dem Werkleiter (Heimleiter), Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 2001   Entlastung erteilt.

 

3.   Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 511.787,72 DM wird durch den vollständigen Verzehr

der  Gewinnrücklagen in Höhe von 188.390,61 DM und der Kapitalrücklagen in Höhe von 32.302,39 DM teilweise ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von

291.094,72 DM wird in das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen.

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Erläuterung

Begründung:

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordneten-versammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

Empfehlung des Werksausschusses

Gemäß § 7 Abs. 2  der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Seniorenwohnheim Geschwister Scholl berät der Werksausschuss des Betriebes die Angelegenheiten vor, die von der  Stadtverordnetenversammlung  zu entscheiden sind.

 

Prüfung durch den Landesrechnungshof 

Vom Landesrechnungshof Brandenburg wurde die Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2001 des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

Mit Prüfvermerk vom 24. März 2003 wurde seitens der Dres. Brönner Treuhand-Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben.  Der Landesrechnungshof  bestätigte mit Schreiben vom 31. März 2003, dass er zum vorgenannten Prüfvermerk keine eigenen Feststellungen getroffen hat und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses verzichtet.

 

Jahresergebnis 2001

Zum 31.12.2001 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Fehlbetrag in Höhe von 511.787,72 DM aus.

 

- Ursachen des Fehlbetrages sind

·       die während der Zeit der Bauphase des neuen Gebäudes in der Geschwister-Scholl-Straße zusätzlich angefallenen Mietkosten für das Ausweichobjekt in Höhe von 395.189,23  DM und

·       die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 243.427,24  DM auf Grund der Mietereinbauten im Ausweichobjekt.

 

Während des gesamten Wirtschaftjahres war die Liquidität des Eigenbetriebes nicht gefährdet. Kredite mussten nicht aufgenommen werden.

 

- Ausgleich des Fehlbetrages

Der Jahresfehlbetrag soll durch die vollständige Auflösung der Gewinnrücklagen in Höhe von 188.390,61 DM und der Kapitalrücklagen in Höhe von 32.302,39 DM teilweise ausgeglichen und der verbleibende Fehlbetrag  in Höhe von 291.094,72 DM in das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen und in künftigen Wirtschaftsjahren durch den Eigenbetrieb ausgeglichen werden.

 

Anmerkung zum Vorjahr:

Zum 31.12.2000 wies die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 480.708,08 DM aus. In ihrer Sitzung am 5. Dezember 2001 beschloss die Stadtverordneten-versammlung, diesen durch die Gewinnrücklagen vollständig auszugleichen. Da es üblich ist, erst den Gewinnvortrag, dann die Gewinnrücklagen aufzulösen, wurde der Fehlbetrag des Jahres 2000 durch die vollständige Verwendung des Gewinnvortrages in Höhe von 78.962,39 DM  und die anteilige Auflösung der Gewinnrücklagen (401.745,69 DM) ausgeglichen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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