Anfrage - 21/SVV/0651
Grunddaten
- Betreff:
-
Diskrepanzen zwischen Äußerungen von Akteuren der Landeshauptstadt Potsdam und Verantwortlichen des Ministeriums zu Verkehren aufgrund der Entwicklungsabsicht für Krampnitz 5000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.06.2021
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Beschlussvorschlag
Mit Antrag vom 23.10.2012 hatte die Landeshauptstadt Potsdam die Zulassung einer Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) beantragt. Danach beantragte die Landeshauptstadt Potsdam auf dem ehemaligen Vorzeige-Kasernengelände Nazi-Deutschlands:
Auf diesen Antrag erging ein Bescheid der GL vom 29.04.2013 mit erheblichen Auflagen (Verkehrswirkungsuntersuchung mit Tram, detaillierte Prognoseuntersuchung über die Luftschadstoff- und Lärmauswirkungen, die durch die zusätzliche Bebauung in Krampnitz verursacht werden, Nachweis der Unschädlichkeit), die wohl bis heute nicht erfüllt sind.
Im Interview der MAZ wird der Baubeigeordnete der Landeshauptstadt Potsdam zur Frage „Von der Innenstadt in Richtung Norden ist also keine eigene Busspur geplant?“,
zitiert: „Nein, da brauchen wir auch keine Busspur. Die drei Buslinien aus dem Norden werden über Krampnitz auf den Verkehrsknotenpunkt Campus Jungfernsee geführt. Dort steigen die Menschen um in die Tram wie gewohnt.“
Aus der Besprechung zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Schubert und Staatssekretär des MIL / GL Herrn Genilke u. a. am 30.11.2020 wurde im Ergebnisprotokoll u. a. festgehalten:
„[…]
Entsprechend wird die LHP um Nachweis gebeten, dass die Busse auch bei einer EW-Zahl von 5.000 in Krampnitz zeitlich zuverlässig bis zum Campus Jungfernsee verkehren können. Darüber
hinaus wird die LHP gebeten, die zu erwartenden Radverkehrsmengen einschl. einer
verkehrssicheren Radverkehrsführung bei einer EW-Zahl von 5.000 in Krampnitz ohne einen
Radschnellweg darzustellen. Es muss plausibel und deutlich ausgeführt werden, dass diese
Verkehrsträger über bedarfsgerechte und leistungsfähige Verkehrsanlagen verfügen, um
damit tatsächlich das Ihnen zugdachte Attraktionspotenzial als Alternative zum PKW
entfalten zu können. Solange diese Plausibilisierung nicht erfolgt ist, sind die Maßgaben der
Zielabweichung noch nicht erfüllt.
[...]“
Zur Kontrolle des Oberbürgermeisters frage ich:
Wie erklärt der Oberbürgermeister die offensichtlichen Diskrepanzen aus der Aussage des Interviews in der MAZ mit den Erklärungen und Forderungen der Gemeinsamen Landesplanung des Ergebnisprotokolls vom 30.11.2020?