Beschlussvorlage - 03/SVV/0338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2001 wird gemäß

§ 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2. Dem Werkleiter des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam, Herrn Wenzel, wird für das Wirtschaftsjahr 2001 Entlastung erteilt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Gesetzliche Grundlage

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtver-ordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnis-

verwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung. 

 

 

Empfehlung des Hauptausschusses

 

Gemäß § 8 der Satzung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam berät der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheiten  des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam vor, die von der Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sind. Er nimmt die   Befugnisse des in § 8 EigV vorgesehenen Werksausschusses wahr. 

 

 

Befreiung von der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer   

 

Mit Schreiben des Ministerium des Innern vom 12. Juli 2002 wurde der Eigenbetrieb Tierheim Potsdam „auf Grund des weiterhin geringen Umfanges und seiner geringen wirtschaftlichen Bedeutung nach § 7 der Jahresabschlussprüfungsverordnung vom 13.08.1996 (GVBl II S. 680) i.V.m. § 28 der Eigenbetriebsverordnung vom 27.03.1995 (GVBl II S. 314) für das Wirtschaftsjahr 2000 von der Jahresabschlussprüfung befreit“.

 

 

Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam 

 

Die Befreiung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam durch das Ministerium des Innern erfolgte unter der Maßgabe, dass statt der Jahresabschlussprüfung eine örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO erfolgt.

 

Die Prüfung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2001 wurde vom Rechnungs-prüfungsamt im Januar 2003 durchgeführt und mit Datum vom 31. März 2003 der Prüf-vermerk 3/03 erstellt.

Die im Prüfvermerk aufgeführten Fehler wurden beseitigt bzw. deren Wiederholung - sofern noch möglich - in der weiteren Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam ausgeschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zur Vermeidung eines Fehlbetrages zum 31.12.2001 wurde bereits im laufenden Geschäftsjahr 2001 die im Wirtschaftsjahr 1998 gebildete Rücklage des Eigenbetriebes

i.H.v.  9.171,29 DM verwendet.

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich somit keine finanziellen Auswirkungen. 

 

 

Anlagen: (siehe Originalvorlage)

·       Jahresabschluss des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2001

Lagebericht zum 31.12.2001

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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