Beschlussvorlage - 03/SVV/0338
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2001 des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.05.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Jahresabschluss des
Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2001 wird gemäß
§ 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
2. Dem Werkleiter des
Eigenbetriebes Tierheim Potsdam, Herrn Wenzel, wird für das Wirtschaftsjahr
2001 Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
Gesetzliche
Grundlage
Gemäß § 7
Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die
Stadtver-ordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Ziff. 22 der
Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Ergebnis-
verwendung
sowie über die Entlastung der Werkleitung.
Empfehlung
des Hauptausschusses
Gemäß § 8
der Satzung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam berät der Hauptausschuss der
Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheiten des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam vor, die von der
Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sind. Er nimmt die Befugnisse des in § 8 EigV
vorgesehenen Werksausschusses wahr.
Befreiung
von der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer
Mit
Schreiben des Ministerium des Innern vom 12. Juli 2002 wurde der Eigenbetrieb
Tierheim Potsdam „auf Grund des weiterhin geringen Umfanges und seiner geringen
wirtschaftlichen Bedeutung nach § 7 der Jahresabschlussprüfungsverordnung vom
13.08.1996 (GVBl II S. 680) i.V.m. § 28 der Eigenbetriebsverordnung vom
27.03.1995 (GVBl II S. 314) für das Wirtschaftsjahr 2000 von der
Jahresabschlussprüfung befreit“.
Prüfung
durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam
Die Befreiung
des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam durch das Ministerium des Innern erfolgte
unter der Maßgabe, dass statt der Jahresabschlussprüfung eine örtliche
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach § 113 Abs. 2 Nr. 4 GO erfolgt.
Die
Prüfung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zum 31.12.2001 wurde vom
Rechnungs-prüfungsamt im Januar 2003 durchgeführt und mit Datum vom 31. März
2003 der Prüf-vermerk 3/03 erstellt.
Die im
Prüfvermerk aufgeführten Fehler wurden beseitigt bzw. deren Wiederholung -
sofern noch möglich - in der weiteren Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes
Tierheim Potsdam ausgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen
Zur
Vermeidung eines Fehlbetrages zum 31.12.2001 wurde bereits im laufenden
Geschäftsjahr 2001 die im Wirtschaftsjahr 1998 gebildete Rücklage des
Eigenbetriebes
i.H.v. 9.171,29 DM verwendet.
Für die
Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich somit keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen: (siehe Originalvorlage)
· Jahresabschluss des Eigenbetriebes
Tierheim Potsdam zum 31.12.2001
Lagebericht
zum 31.12.2001