Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur Vorbereitung der Bebauung der Flurstücke 1635, 1634, 1626, 1661, 1662, 1663, 1664, 1665, 1666, 1667, 1669, 1670, 1671, 1672, 1673, 1674, 1675 und 1676, Flur 2, Gemarkung Golm, einen Bebauungsplan aufzustellen. Zu diesem Zweck ist zeitnah ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Potsdam abzuschließen.

 

Da die Erschließung für die in Rede stehende Fläche bereits vollständig auf Grundlage eines zwischen Investor und Stadt geschlossenen Erschließungsvertrages hergestellt wurde, wird

die Stadtverordnetenversammlung gebeten zu beschließen, diese Planung in die Priorität 1 aufzunehmen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Zwischen dem Investor und der Landeshauptstadt Potsdam wurde ein Erschließungsvertrag geschlossen, auf dessen Grundlage u.a. für das Grundstück Kossätenweg 10, bestanden mit einem Wohnhaus, das bis zur Fertigstellung einer neuen Erschließung über eine Zufahrt vom Kossätenweg angebunden war, die Erschließungssituation neu geordnet werden sollte.

 

Nach Herstellung der Erschließung wurden beidseits der neuen Erschließungsstraße bis in eine Tiefe von ca. 40 m ab straßenseitiger Grundstücksgrenze zum Akazienweg die Errichtung von je 2 Doppelhäusern genehmigt.

 

Der Investor strebt nach Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße die weitergehende beidseitige Bebauung mit Doppelhäusern bis in die Tiefe des unter dem Kossätenweg 10 firmierenden Bestandswohnhauses an (Flurstücke 1630, 1631, 1632, 1633, 1657, 1658, 1659 und 1660). Aufgrund der immensen Beispielwirkung für eine weitere Verdichtung der Bebauung am Standort, sowie die „äußere“ (Anbindung an den Akazienweg und weiterführend an Kossätenweg/Thomas-Müntzer-Straße/Reiherbergstraße) und die „innere“ Erschließung für entlang des Akazienweges bis Höhe Thomas-Müntzer-Straße liegende weitere Hammergrundstücke wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde dafür ein Planungserfordernis erkannt.

 

Um das Vorhaben vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Wohnraum und dem daraus resultierenden erheblichen Entwicklungsdruck in der Stadt Potsdam zeitnah einer Bebauung zugänglich zu machen, ist die Dringlichkeit begründet. Der Investor erklärt sich bereit, die in Rede stehende Fläche über eine Planung zu entwickeln und dazu einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Potsdam zu schließen.

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