Antrag des Ortsbeirates - 21/SVV/0553

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die Erschließungssituation im Akazienweg zeitnah so verbessert wird, dass sowohl die öffentliche Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke als auch die Verkehrssicherheit im Akazienweg und die anschließenden Straßen dauerhaft und angemessen gesichert wird.

 

Es wird angesichts der z.T. sehr eingeschränkten Breite des Wegeflurstücks um Prüfung gebeten, in welcher Art und Weise der Ausbau und die künftige Verkehrsführung erfolgen können (z.B. Einbahnstraße für motorisierten Individualverkehr, MIV, mit Ausweichstellen bei gleichzeitiger Freigabe der Nutzung durch Fahrradfahrer in beiden Fahrtrichtungen, …)

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Akazienweg dient bereits historisch gewachsen als kürzeste Verbindung zwischen dem Bahnhof Golm und dem gewachsenen Ortsteil Golm mit verschiedenen, u.a. auch gewerblichen sowie sozialen als auch der gesundheitlichen Versorgung des Ortsteils dienenden Einrichtungen. Nicht zuletzt durch den Wegfall der ÖPNV - Anbindung des Ortsteil Golm im nordwestlichen Bereich der Reiherbergstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Geiselbergstraße, hat die Bedeutung des Akazienweges als multifunktionale Verbindung noch weiter sehr stark an Bedeutung gewonnen. Im Übrigen scheint im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Radwegeschnellverbindung in Richtung Bahnhof Werder und die Innenstadt Potsdam dieser Prozess auch aufgrund des wachsenden Umweltbewusstseins der Nutzenden unumkehrbar.

 

Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Akazienweg unmittelbar parallel zur Bahnlinie verläuft und neben dem perspektivisch auch noch wachsenden Anliegerverkehr auf kürzestem Weg nahezu vollständig dem Fußngerverkehr zwischen dem Bahnhof Golm und dem (nur unzureichend) an den ÖPNV angeschlossenen Bereich, um den nordwestlichen Teil der Reiherbergstraße und den zunehmenden Fahrradverkehr aufnimmt. Im weiteren Verlauf sind die Radwegeschnellverbindungen über z.T. bereits gut ausgebaute Erschließungswege zu erreichen.

 

Der Erschließungszustand des Akazienwegs ist jedoch weder geeignet, den aus Richtung Bahnhof Golm kommenden und zunehmenden „Durchgangs- Fußnger- und Fahrradverkehr“ in Richtung des nur unzureichend an den ÖPNV angeschlossenen Teil s des Ortsteils Golm und darüber hinaus gefahrlos aufzunehmen, noch den Anliegerverkehr zu bewältigen. Im direkten Zusammenhang mit der fehlenden ausreichenden Straßenbeleuchtung stellt zugleich der Zustand der Straßenoberfläche ein erhebliches Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer dar. Ebenso sollten alle Grundstücke entsprechend an das Abwasser im gleichen Zuge des Ausbaus angeschlossen werden.

Vor diesen Hintergründen erscheint der Ausbau des Akazienweges unabweisbar. Da der Akazienweg weder aufgrund seiner Breite noch seiner Lage geeignet ist, einen Durchgangsverkehr des motorisierten Individualverkehrs aufzunehmen, wird angeregt, den Ausbau als Fahrradstraße zu prüfen. Unter dieser Voraussetzungnnte im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung bei gleichzeitiger Erschließungspflicht ggf. eine rderung für den Ausbau eines dringend erforderlichen Teilabschnitts einer überregionalen Radverkehrsverbindung generiert werden.  

 

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Anlagen

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